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Neues Frequenzsegment in der Schweiz und in Liechtenstein

Radioamateur.ch Publié le 20 décembre 2012 par USKA20 décembre 2012
Das BAKOM hat soeben informiert, dass der Bereich 472-479 kHz in der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein ab dem 1.1.2013 freigegeben ist.

Erlaubt sind maximum 5W E.I.R.P. Die technischen Schnittstellenanforderungen gemäss Basisdokument 784. 101.21 sind in der RIR 1101-24 festgehalten und über diesen Link erreichbar  Link 

Peter Jost HB9CET
Verbindungsmann zu den Behörden

Publié dans National,USKA

Vortragszyklus « Recht und Unrecht für Funkamateure » beendet

Radioamateur.ch Publié le 10 décembre 2012 par USKA10 décembre 2012

Bereits eine halbe Stunde vor dem offiziellen Beginn fanden sich die Amateurfunk-Interessierten am letzten Mittwoch ein um den dritten und letzten Teil des Vortrags "Recht und Unrecht für Funkamateure" zu hören. Das Hauptthema war an diesem Abend Baurecht, aber Markus Schleutermann, HB9AZT, informierte zuerst noch über andere wichtige Fragen.

Mobilbetrieb
Die Verkehrsregelverordnung schreibt vor, dass Kommunikationssysteme die Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigen dürfen (Art. 3 Abs. 1). Die Ordnungsbussenverordnung nennt den Tatbestand des Telefonierens während der Fahrt ausdrücklich und droht für die Verwendung eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt eine Ordnungsbusse von CHF 100.– an. Darunter versteht die Polizei meist auch das Funken im Mobilbetrieb. Auch wenn die Ablenkung bei einem QSO massiv weniger ist als bei einem Telefongespräch per Mobiltelefon, muss man sich doch vergegenwärtigen, ob es das Risiko wert ist. Andererseits gibt es einzelne Bluetooth-Lösungen – leider nur wenige zur Auswahl und man muss sagen, dass es eben doch Geschmackssache ist, ob man mit einem Mikrofon oder mit einem Bluetooth-Headset Smalltalk führt.

Wichtig zu wissen: Eine vorhandene Konzession zu zeigen, schadet nichts, aber es gibt keine Pflicht, sie auf der Mobilstation mitzuführen! Die Polizei darf ein Funkgerät nur in absoluten Ausnahmen ausbauen und beschlagnahmen (Gefahr im Verzuge, Vergehen oder Verbrechen). Für Lacher sorgte die Bemerkung, dass ein übereifriger Ordnungshüter ein Funkgerät wieder sauber einbauen musste, weil er es illegalerweise entfernt hatte. Man muss dazu sagen, dass es für die Polizei wirklich nicht einfach ist, alle Vorschriften zu kennen. Allerdings kennen die meisten Polizeikorps interne Weisungen, die den Umgang mit Funkgeräten regeln.

Ein wichtiger Tipp war, dass man keine Kanäle speichern sollte, die man aufgrund der Konzession auch nicht mitverfolgen darf. 

Antennen
Das eigentliche Thema des Abends war das Bauverfahren und die privatrechtlichen Problemstellungen. Wichtig zu wissen: Stockwerkeigentum ist nichts für Funkamateure mit Antennenwünschen (das Baugesuch kann nur eingereicht werden, wenn alle Miteigentümer einstimmig zustimmen), Mietwohnungen sind auch problematisch (allerdings muss man da nur mit dem Eigentümer verhandeln).

Markus gab aber ein paar Tipps, wie man auch im Stockwerkeigentum zu einer Antenne kommen und wie man dem Vermieter gegenüber auftreten kann.

Wichtig ist ausserdem auf jeden Fall ein vertrauenswürdiges Auftreten und ein gutes Verhältnis mit den Nachbarn – das ist sowieso Gold wert, denn die Nachbarn sind in vielen Teilen der Schweiz die informellen Mitarbeiter der Baupolizei.

Notfunk
Der Notfunkbetrieb ist an diesem Abend immer wieder erwähnt worden, weil er gewisse Argumente und Möglichkeit bietet, die man ohne ihn nicht hätte. Notfunk ist ein gutes Argument für eine Antenne direkt neben dem Wohnort des Funkamateurs.

Privatrechtlicher Immissionsschutz
Leider wurde auf den 1.1.2012 der Artikel 684 des ZGB verschärft, Markus Schleutermann erklärte die Konsequenzen dieser bedenklichen Entwicklung. Schliesslich genügt schon ein restriktives Baurecht, es braucht nicht auch noch ein restriktives Privatrecht um uns unser Leben schwer zu machen.

Ochsentour / Experimental Style
Wir wurden ermuntert, den steinigen Weg zu gehen und die geschätzten 1 kg Akten zusammenzustellen um eine offizielle Bewilligung für unsere Antennen zu ergattern. Es gibt aber Ausnahmen und es gibt Vor- und Nachteile, die im Einzelfall abzuwägen sind. HB9AZT ging ausserdem noch auf die Möglichkeiten von Stealth-Antennen ein.

Antennen im Baurecht
Antennen sind baurechtlich gesehen Anlagen und unterliegen keinen Höhenbeschränkungen, auch keinen Grenzabstandsbeschränkungen. Da wir unsere Antennen auch rege für den Empfang diverser ausländischer Radiostationen verwenden, sind unsere Antennen auch durch das RTVG geschützt, das den freien Empfang von Radio- und Fernsehstationen garantiert. Unsere Antennen sind durch verschiedene bundesrechtliche und kantonale Vorschriften geschützt.

Selbstherrliche Gemeinden und Ämter
Verschiedene Gemeinden, teilweise auch kantonale Ämter, gehen so weit, kantonale und bundesrechtliche Vorschriften in der Bewilligungspraxis oder beim Erlass von neuen Vorschriften, zu ignorieren. 

Als Negativbeispiele wurden die Gemeinden Sursee und Sempach erwähnt, die sich über kantonale Vorschriften (§ 143 PBG LU) hinwegsetzen. Spezielle Ehre wurde der Behörde von Sursee (Slogan: "einfach einzigartig") zu teil, indem ein Ausschnitt aus einem Schreiben des Bauamtes zum Besten gegeben wurde. Es ist äusserst bedenklich, wenn sich Behörden über rechtsstaatliche Grundsätze und geltende Gesetze hinwegsetzen. Allerdings sind solche Fälle relativ einfach zu lösen: man muss nur den Mut haben, die Sache an die Aufsichtsbehörde weiterzuziehen. Spätestens beim Verwaltungsgericht des entsprechenden Kantons wird dann Recht gesprochen und es werden die verfassungsmässigen Grundrechte beachtet.

Ablauf Baubewilligungsverfahren
Markus Schleutermann zeigte im folgenden den Ablauf eines Bauverfahrens im Kanton Zürich auf und illustrierte das Ganze mit Mustern aus der Praxis.

Amateurfunkantennen ausserhalb des Baugebietes
Beim Spezialfall "Antennenbau ausserhalb Baugebiet" wurde die Praxis der verschiedenen Kantone diskutiert, da dort die Gemeinden nichts zu sagen haben. Leider musste hier der Kanton Luzern nochmals speziell erwähnt werden, da hier im täglichen Behördenleben eine etwas eigentümliche Vorstellungen in der Auslegung der Bundesverfassung und der EMRK zur Anwendung kommen. Auf jeden Fall muss man davon ausgehen, wenn man einzelne Begründungen der zuständigen kantonalen Bewilligungsbehörde liest. Das Verwaltungsgericht wird sich sicher mit dem einen oder anderen Fall beschäftigen müssen.

Fazit
Auch wenn mir selber vieles schon bekannt war, war es für mich niederschmetternd, diese ganzen Informationen in geballter Form zu erhalten und dabei festzustellen, dass unsere Freizeitbeschäftigung (die unter anderem der nächsten Generation die Freude an der Technik mitgeben soll um in bescheidenem Masse dem Ingenieurenmangel entgegenzuwirken) je länger je mehr eingeschränkt wird. Wenn man sich dann noch vor Augen hält, dass unser Hobby keine staatlichen Subventionen erhält und andere … aber diese Überlegung führt zu nichts. Denn Geld brauchen wir keines, was wir brauchen sind einfache, effiziente Bewilligungsverfahren und tolerante Vorschriften.

Für mich persönlich wurde die Politik der USKA bestätigt: Notfunk ist wichtig, ebenso die Antennenkommission und die Taskforce Recht. Ausserdem wäre grundsätzlich PR für den Amateurfunk wichtig. Hier muss der Vorstand unbedingt wieder verstärkt werden.

Rückblickend hat sich die Teilnahme an allen drei Abenden gelohnt, aber der interessanteste und wertvollste war für mich persönlich der letzte Abend. Der dritte Teil hatte den richtigen Mix aus Relevanz, Spannung, Kopfschütteln und "Aha!".

Ein Dank geht an die Funkbude der ETH Zürich für die Gastfreundschaft (Organisation, Räume und Apéro) und selbstverständlich an den Referenten RA Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT, der an diesen drei Abenden so richtig aufblühte und das Publikum mitriss.

Links
– Amateurfunkclub der ETH, HB9ZZ, http://hb9zz.ethz.ch/– Akademischer Maschinen- und Elektro-Ingenieur-Verein der ETHZ, https://www.amiv.ethz.ch/– Markus Schleutermann, HB9AZT, http://www.radiohill.ch/– Notfunk der USKA, http://uska.ch/amateurfunkpraxis/notfunk/– Antennenkommission der USKA, http://uska.ch/mitgliederservice/antennenkommission/


Markus HB9AZT vor den Teilnehmern des 3. Abends

Autor   Kaspar, HB9EGZ
Foto   David, HB9FDQ

Publié dans National,USKA

Vortragszyklus "Recht und Unrecht für Funkamateure" beendet

Radioamateur.ch Publié le 10 décembre 2012 par USKA10 décembre 2012

Bereits eine halbe Stunde vor dem offiziellen Beginn fanden sich die Amateurfunk-Interessierten am letzten Mittwoch ein um den dritten und letzten Teil des Vortrags "Recht und Unrecht für Funkamateure" zu hören. Das Hauptthema war an diesem Abend Baurecht, aber Markus Schleutermann, HB9AZT, informierte zuerst noch über andere wichtige Fragen.

Mobilbetrieb
Die Verkehrsregelverordnung schreibt vor, dass Kommunikationssysteme die Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigen dürfen (Art. 3 Abs. 1). Die Ordnungsbussenverordnung nennt den Tatbestand des Telefonierens während der Fahrt ausdrücklich und droht für die Verwendung eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt eine Ordnungsbusse von CHF 100.– an. Darunter versteht die Polizei meist auch das Funken im Mobilbetrieb. Auch wenn die Ablenkung bei einem QSO massiv weniger ist als bei einem Telefongespräch per Mobiltelefon, muss man sich doch vergegenwärtigen, ob es das Risiko wert ist. Andererseits gibt es einzelne Bluetooth-Lösungen – leider nur wenige zur Auswahl und man muss sagen, dass es eben doch Geschmackssache ist, ob man mit einem Mikrofon oder mit einem Bluetooth-Headset Smalltalk führt.

Wichtig zu wissen: Eine vorhandene Konzession zu zeigen, schadet nichts, aber es gibt keine Pflicht, sie auf der Mobilstation mitzuführen! Die Polizei darf ein Funkgerät nur in absoluten Ausnahmen ausbauen und beschlagnahmen (Gefahr im Verzuge, Vergehen oder Verbrechen). Für Lacher sorgte die Bemerkung, dass ein übereifriger Ordnungshüter ein Funkgerät wieder sauber einbauen musste, weil er es illegalerweise entfernt hatte. Man muss dazu sagen, dass es für die Polizei wirklich nicht einfach ist, alle Vorschriften zu kennen. Allerdings kennen die meisten Polizeikorps interne Weisungen, die den Umgang mit Funkgeräten regeln.

Ein wichtiger Tipp war, dass man keine Kanäle speichern sollte, die man aufgrund der Konzession auch nicht mitverfolgen darf. 

Antennen
Das eigentliche Thema des Abends war das Bauverfahren und die privatrechtlichen Problemstellungen. Wichtig zu wissen: Stockwerkeigentum ist nichts für Funkamateure mit Antennenwünschen (das Baugesuch kann nur eingereicht werden, wenn alle Miteigentümer einstimmig zustimmen), Mietwohnungen sind auch problematisch (allerdings muss man da nur mit dem Eigentümer verhandeln).

Markus gab aber ein paar Tipps, wie man auch im Stockwerkeigentum zu einer Antenne kommen und wie man dem Vermieter gegenüber auftreten kann.

Wichtig ist ausserdem auf jeden Fall ein vertrauenswürdiges Auftreten und ein gutes Verhältnis mit den Nachbarn – das ist sowieso Gold wert, denn die Nachbarn sind in vielen Teilen der Schweiz die informellen Mitarbeiter der Baupolizei.

Notfunk
Der Notfunkbetrieb ist an diesem Abend immer wieder erwähnt worden, weil er gewisse Argumente und Möglichkeit bietet, die man ohne ihn nicht hätte. Notfunk ist ein gutes Argument für eine Antenne direkt neben dem Wohnort des Funkamateurs.

Privatrechtlicher Immissionsschutz
Leider wurde auf den 1.1.2012 der Artikel 684 des ZGB verschärft, Markus Schleutermann erklärte die Konsequenzen dieser bedenklichen Entwicklung. Schliesslich genügt schon ein restriktives Baurecht, es braucht nicht auch noch ein restriktives Privatrecht um uns unser Leben schwer zu machen.

Ochsentour / Experimental Style
Wir wurden ermuntert, den steinigen Weg zu gehen und die geschätzten 1 kg Akten zusammenzustellen um eine offizielle Bewilligung für unsere Antennen zu ergattern. Es gibt aber Ausnahmen und es gibt Vor- und Nachteile, die im Einzelfall abzuwägen sind. HB9AZT ging ausserdem noch auf die Möglichkeiten von Stealth-Antennen ein.

Antennen im Baurecht
Antennen sind baurechtlich gesehen Anlagen und unterliegen keinen Höhenbeschränkungen, auch keinen Grenzabstandsbeschränkungen. Da wir unsere Antennen auch rege für den Empfang diverser ausländischer Radiostationen verwenden, sind unsere Antennen auch durch das RTVG geschützt, das den freien Empfang von Radio- und Fernsehstationen garantiert. Unsere Antennen sind durch verschiedene bundesrechtliche und kantonale Vorschriften geschützt.

Selbstherrliche Gemeinden und Ämter
Verschiedene Gemeinden, teilweise auch kantonale Ämter, gehen so weit, kantonale und bundesrechtliche Vorschriften in der Bewilligungspraxis oder beim Erlass von neuen Vorschriften, zu ignorieren. 

Als Negativbeispiele wurden die Gemeinden Sursee und Sempach erwähnt, die sich über kantonale Vorschriften (§ 143 PBG LU) hinwegsetzen. Spezielle Ehre wurde der Behörde von Sursee (Slogan: "einfach einzigartig") zu teil, indem ein Ausschnitt aus einem Schreiben des Bauamtes zum Besten gegeben wurde. Es ist äusserst bedenklich, wenn sich Behörden über rechtsstaatliche Grundsätze und geltende Gesetze hinwegsetzen. Allerdings sind solche Fälle relativ einfach zu lösen: man muss nur den Mut haben, die Sache an die Aufsichtsbehörde weiterzuziehen. Spätestens beim Verwaltungsgericht des entsprechenden Kantons wird dann Recht gesprochen und es werden die verfassungsmässigen Grundrechte beachtet.

Ablauf Baubewilligungsverfahren
Markus Schleutermann zeigte im folgenden den Ablauf eines Bauverfahrens im Kanton Zürich auf und illustrierte das Ganze mit Mustern aus der Praxis.

Amateurfunkantennen ausserhalb des Baugebietes
Beim Spezialfall "Antennenbau ausserhalb Baugebiet" wurde die Praxis der verschiedenen Kantone diskutiert, da dort die Gemeinden nichts zu sagen haben. Leider musste hier der Kanton Luzern nochmals speziell erwähnt werden, da hier im täglichen Behördenleben eine etwas eigentümliche Vorstellungen in der Auslegung der Bundesverfassung und der EMRK zur Anwendung kommen. Auf jeden Fall muss man davon ausgehen, wenn man einzelne Begründungen der zuständigen kantonalen Bewilligungsbehörde liest. Das Verwaltungsgericht wird sich sicher mit dem einen oder anderen Fall beschäftigen müssen.

Fazit
Auch wenn mir selber vieles schon bekannt war, war es für mich niederschmetternd, diese ganzen Informationen in geballter Form zu erhalten und dabei festzustellen, dass unsere Freizeitbeschäftigung (die unter anderem der nächsten Generation die Freude an der Technik mitgeben soll um in bescheidenem Masse dem Ingenieurenmangel entgegenzuwirken) je länger je mehr eingeschränkt wird. Wenn man sich dann noch vor Augen hält, dass unser Hobby keine staatlichen Subventionen erhält und andere … aber diese Überlegung führt zu nichts. Denn Geld brauchen wir keines, was wir brauchen sind einfache, effiziente Bewilligungsverfahren und tolerante Vorschriften.

Für mich persönlich wurde die Politik der USKA bestätigt: Notfunk ist wichtig, ebenso die Antennenkommission und die Taskforce Recht. Ausserdem wäre grundsätzlich PR für den Amateurfunk wichtig. Hier muss der Vorstand unbedingt wieder verstärkt werden.

Rückblickend hat sich die Teilnahme an allen drei Abenden gelohnt, aber der interessanteste und wertvollste war für mich persönlich der letzte Abend. Der dritte Teil hatte den richtigen Mix aus Relevanz, Spannung, Kopfschütteln und "Aha!".

Ein Dank geht an die Funkbude der ETH Zürich für die Gastfreundschaft (Organisation, Räume und Apéro) und selbstverständlich an den Referenten RA Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT, der an diesen drei Abenden so richtig aufblühte und das Publikum mitriss.

Links
– Amateurfunkclub der ETH, HB9ZZ, http://hb9zz.ethz.ch/– Akademischer Maschinen- und Elektro-Ingenieur-Verein der ETHZ, https://www.amiv.ethz.ch/– Markus Schleutermann, HB9AZT, http://www.radiohill.ch/– Notfunk der USKA, http://uska.ch/amateurfunkpraxis/notfunk/– Antennenkommission der USKA, http://uska.ch/mitgliederservice/antennenkommission/


Markus HB9AZT vor den Teilnehmern des 3. Abends

Autor   Kaspar, HB9EGZ
Foto   David, HB9FDQ

Publié dans National,USKA

Altes trifft Neues

Radioamateur.ch Publié le 8 décembre 2012 par USKA8 décembre 2012

Die Idee
Manchmal ist es einfach eine Schnapsidee, die Patin eines Versuchs ist. Das 23cm FM-Relais in Zofingen ist eine „ewige Leihgabe“ von HB9DWS an die Zofingerrunde HB9FX, die das Relais auf der Hochwacht betreibt. Die Ausgabe des Relais ist auf 1258.150 MHz und die Eingabe auf 1293.150 MHz. Es sendet vom Funkturm der Zofingerrunde HB9FX am Standort Hochwacht bei Zofingen mit ca. 10W Leistung.
An einem Sommerabend im 2012 kamen HB9DWS und ich auf die Idee einmal zu versuchen, ob dieses – für einmal wirklich alte – 23cm FM-Relais auch für D-STAR DV (digitale Sprache) tauglich sei. Dass dies durchaus möglich sein könnte, war uns wegen der für das Relais verwendeten Hardware klar. Es handelt sich sowohl beim RX als auch beim TX um LinkTRX IIIb-Module, die in den Jahren 1991 bis 1993 von Wolf-Henning Rech, DF9IC, primär für Packet Radio-Links auf 23cm entwickelt wurden.
Einige Clubs verwenden sie jedoch auch für ihr FM-Phonierelais. Die komplette Dokumentation der Module wurde in den Magazinen 4/1992 und 7/1994 durch den Fachverband für Amateur-Datenfunk „ADACOM“ publiziert.

Der Versuch
Zum Einsatz kamen D-STAR-taugliche 23cm Mobilgeräte. Nach dem Aufruf von Peter HB9DWW im D-STAR DV-Modus kam prompt die Antwort von Hansjörg HB9DWS/m über den 23cm FM-Repeater HB9FX zurück. Wie bereits geschrieben rechneten wir damit, dass der Versuch gelingen könnte. Dass es aber auf Anhieb so gut laufen würde, überraschte uns trotzdem. Es gab während des Tests auch keine D-STAR-typischen Artefakte („Gurgeln“).
Die Komponenten im Relais wurden für die lineare Übertragung von digitalen 23cm Packet Radio-Signalen mit 9600 bzw. 19200 Baud konstruiert und sind deswegen prädestiniert, auch D-STAR-Sprachdaten zu übertragen. Bei entsprechender Anpassung der Filter kann das Relais jedoch auch als FM-Phonierelais verwendet werden. Für D-STAR DD (digitale Daten) ist es allerdings immer noch zu schmalbandig. Wegen den sehr wenig verbreiteten 23cm-tauglichen D-STAR-Geräten lohnt es sich kaum, weitere Relais-Frequenzen im 23cm-Band dafür zu verschwenden. 
Es war jedoch interessant zu sehen, dass so alte Hardware (Entwicklung vor 20 Jahren) ohne Anpassung auch für die Verbreitung von D-STAR Sprachdaten tauglich ist. Das Relais HB9BO__A auf dem Brienzer Rothorn mit der Ausgabe auf 1258.800 MHz und der Eingabe auf 1293.800 MHz für Phonie bzw. Ausgabe auf 1259.0250 MHz und Eingabe auf 1294.0250 MHz für Daten ist jedoch eindeutig die bessere Wahl, wenn es um Versuche mit D-STAR auf 23cm geht.

Autor   Peter Amsler, HB9DWW

Publié dans National,USKA

Amateurfunk an der « Wintimäss »

Radioamateur.ch Publié le 6 décembre 2012 par USKA6 décembre 2012

Die Wintimäss hat am letzten Wochenende stattgefunden. Sie biete immer ein Allerlei von Angeboten und ist deshalb nah am Puls der Bevölkerung und volkstümlich. Aus diesem Grund war der Entscheid von HB9W auf jeden Fall richtig, vor Ort zu sein und etwas Öffentlichkeitsarbeit zu machen.

Der Stand der USKA Sektion Winterthur war eindrücklich aufgebaut und zeigte Amateurfunk live. Einerseits wurde die bewährte und professionelle Station von HB9AZT aufgestellt, andererseits wurden auf einem Grossbildschirm laufend Reportagen von Amateurfunkanlässen gezeigt.

Da man die Wintimäss in einem Rundgang besucht und dieser relativ lange dauert, war es sicher auch ein Vorteil, dass sich die Sektion HB9W einen Standplatz in der ersten Hälfte ergattern konnte. Nach dem fünften Mal Schuhe putzen und dem vierten sogenannten "Wasserenthärter" (HB9AZT nannte diese Dinger in seinem Vortrag "Wasserenthärter auf esoterischer Basis", man könnte sie aber auch vereinfacht als Störsender bezeichnen), nimmt die Aufnahmefähigkeit der Besucher rasch ab.

Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass für PR-Aktionen die Sektionen gefragt sind. Die USKA kann (und sollte) dabei Support bieten, dies ist im vorliegenden Fall offensichtlich auch geschehen, denn es lagen 6 verschiedene USKA-Flyer sowie Ausgaben von HBradio auf.

http://www.wintimaess.ch/htm/sonderschauen.htm?eid=142

Autor   Kaspar HB9EGZ

Publié dans National,USKA

Amateurfunk an der "Wintimäss"

Radioamateur.ch Publié le 6 décembre 2012 par USKA6 décembre 2012

Die Wintimäss hat am letzten Wochenende stattgefunden. Sie biete immer ein Allerlei von Angeboten und ist deshalb nah am Puls der Bevölkerung und volkstümlich. Aus diesem Grund war der Entscheid von HB9W auf jeden Fall richtig, vor Ort zu sein und etwas Öffentlichkeitsarbeit zu machen.

Der Stand der USKA Sektion Winterthur war eindrücklich aufgebaut und zeigte Amateurfunk live. Einerseits wurde die bewährte und professionelle Station von HB9AZT aufgestellt, andererseits wurden auf einem Grossbildschirm laufend Reportagen von Amateurfunkanlässen gezeigt.

Da man die Wintimäss in einem Rundgang besucht und dieser relativ lange dauert, war es sicher auch ein Vorteil, dass sich die Sektion HB9W einen Standplatz in der ersten Hälfte ergattern konnte. Nach dem fünften Mal Schuhe putzen und dem vierten sogenannten "Wasserenthärter" (HB9AZT nannte diese Dinger in seinem Vortrag "Wasserenthärter auf esoterischer Basis", man könnte sie aber auch vereinfacht als Störsender bezeichnen), nimmt die Aufnahmefähigkeit der Besucher rasch ab.

Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass für PR-Aktionen die Sektionen gefragt sind. Die USKA kann (und sollte) dabei Support bieten, dies ist im vorliegenden Fall offensichtlich auch geschehen, denn es lagen 6 verschiedene USKA-Flyer sowie Ausgaben von HBradio auf.

http://www.wintimaess.ch/htm/sonderschauen.htm?eid=142

Autor   Kaspar HB9EGZ

Publié dans National,USKA

RACS in den Medien

Radioamateur.ch Publié le 4 décembre 2012 par USKA4 décembre 2012

Seit 1974 besteht der Radio Amateur Club Swissair (Racs). Die Mitglieder des Klotener Vereins funken in die ganze Welt. Ihr Hobby löst aber nicht nur positive Reaktionen aus. 

Link zum Artikel

Antenne HB9VC, Bild Peter HB9CET

Quelle  "Zürcher Unterländer"
Info   Kaspar HB9EGZ

Publié dans National,USKA

ISS-Schulkontakt mit dem Liceo Linguistico in Basel erfolgreich

Radioamateur.ch Publié le 3 décembre 2012 par USKA3 décembre 2012

Am 29. November 2012 um 13:38 UTC nahm die kalifornische Station W6SRJ (Junior College, Santa Rosa mit den Operators Bill, KH6GJV und Tim, W6MU , die schon um 05:00 im Shack standen) Kontakt mit der anfliegenden ISS auf und vermittelte dann mit einem Conference-Call zur kleinen Privatschule Liceo Linguistico & scuola medica in Basel, wo der Lehrer für Naturwissenschaftsfächer, Renato Gaibisso seine Schüler auf diesen ISS-Kontakt vorbereitet hatte.

Im Vorfeld hatte Willi, HB9AMC, den Besuch von Nick HB9EFK vermittelt. Nick hat daraufhin die Schule besucht, und die ganze Schülerschaft in zwei Schichten jeweils während zwei Stunden mit den Geheimnissen des Amateurfunks vertraut gemacht. Diese Veranstaltung stiess auf überaus grosses Interesse.

Nachdem es zuerst Probleme mit der technischen Installation in der Schule gegeben hatte, fand Professore Gaibisso dann eine taugliche Lösung, die von der ARISS-Administration akzeptiert wurde.

15 Fragen wurden von den SchülerInnen (im Alter von 11 bis 21) gestellt und durch den aktuellen ISS-Commander, Kevin Ford, KF5GPP kompetent und freundlich beantwortet.

Sämtliche SchülerInnen und LehrerInnen waren über das Ereignis sehr erfreut. Der School contact operator Werner, HB9BNK, benutzte die Gelegenheit, den SchülerInnen noch unseren Flyer (… Eintauchen …) mit auf den Heimweg zu geben.

Das Gespräch ist für Echolink-Benützer auf dem Node 101377 (AMSAT) zu hören.

Autor   Werner HB9BNK

Publié dans National,USKA

Interessanter 2. Abend der dreiteiligen Vortragsreihe an der ETH

Radioamateur.ch Publié le 30 novembre 2012 par USKA30 novembre 2012

Am Mittwochabend, 28. November 2012, fanden sich im Hauptgebäude der ETH in Zürich wieder eine ansehnliche Gruppe von Funkamateuren (> 60) ein um dem Vortrag von Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT, beizuwohnen. 

Da es hauptsächlich um Störungen ging, kamen auch "Wasserenthärter auf esoterischer Basis", PLC-Modems, LED-Lampen und VDSL-Modems zur Sprache. Am Beispiel des Wasserenthärters, der seine Wirkung wohl weniger im Wasser, aber viel mehr im 80m-Band entfaltete, konnte Markus aufzeigen, wie das BAKOM bei Störungen vorgeht.

Wir Teilnehmer haben dazu gelernt und neben praktischen Tipps auch juristische Hinweise erhalten.

Markus hat gut aufgezeigt, dass das BAKOM ein Verbündeter des Amateurfunkers sein kann. Allerdings hat er auch gezeigt, dass es besser ist, Störungen nach Möglichkeit selber zu lösen. Denn auch eine Station, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann vom BAKOM aufgrund von Störungen zu Massnahmen verpflichtet werden. Grund sind u.a. verschiedene schlecht abgeschirmte Geräte, die zunehmend Mühe mit Einstrahlungen haben – aber vielleicht umgekehrt selber Störungen verursachen.

Dass ein Amateurfunker im Shack nur abgeschirmte Netzwerkkabel verwenden sollte, hat dann den einen oder anderen Informatiker etwas erstaunt, denn eine Twisted-Pair-Verkabelung sollte ja HF ausgleichen. Theoretisch mag das ja stimmen, aber praktisch haben sich abgeschirmte Kabel und Alubleche auf dem Stationstisch bei Remote-Stationen schon sehr bewährt. Was Einstrahlung auf Informatik-Anlagen betrifft kann man Markus ohne weiteres eine gewisse Erfahrung zusprechen, denn die Abschirmung von Remote-Stationen, bei denen sich die gesamte ICT-Technologie auf kleinstem Raum mit einem Funkgerät und einer Endstufe den Platz teilt, sammelt man in kurzer Zeit grosse Erfahrung mit HF-Einstrahlung.

Interessant ist auch die Entwicklung, dass die Regulierungsbehörden immer mehr den Frequenzbereich von 1 – 30 MHz aufgeben und es zulassen, dass dort mit PLC, VDSL und was auch immer für Technologien, ganze Funkbänder nach und nach unbrauchbar gemacht werden. Der Wegfall der kommerziellen Kurzwellensender (siehe auch den Artikel auf USKA.CH zum Thema: "BBC-Sender in Droitwich bedroht") stuft den Kampf um ein sauberes Spektrum in der Prioritätenliste um etliche Positionen ab. Diese Entwicklung ist besorgniserregend.

Aber auch vermeintlich positive technologische Entwicklungen können sich im Nachhinein als negativ herausstellen: Der Fortschritt der Glasfasertechnologie und die damit zusammenhängende Umstrukturierung der Telekommunikationsnetze (z.B. FTTS) führt dazu, dass auf der letzten Meile ständig breitbandigere VDSL-Modems im Einsatz stehen um den Flaschenhals zwischen der Glasfaserleitung und der Inhouse-Verkabelung zu überbrücken. Dabei kann sich (das gilt jetzt für VDSL und für die Kabelnetze) schlussendlich die Inhouse-Verkabelung als eigentlicher Problemverursacher herausstellen: solange die Koaxkabel gut abgeschirmt sind, passier nämlich dem Amateurfunk nicht viel. Trifft aber ein VDSL-Modem auf nicht abgeschirmte Leitungen und sendet dort 4’000 Träger im Bereich von 1 – 30 MHz, dann wirkt es für den Amateurfunker ziemlich frustrierend. Wer hört schon gerne auf allen Bändern ein VDSL-Signal mit S9?

Wer den wirklich sehr interessanten 2. Teil des Vortrags verpasst hat, kann immer noch an den 3. Teil des Vortrags kommen. Neben der Möglichkeit etwas zu lernen, besteht auch die Möglichkeit, viele Amateurfunker zu treffen und praxisnahe Fragen beantwortet zu erhalten.

Praxisnah war auch die fundierte Erklärung der CE-Zeichen-Problematik und die geltenden Bestimmungen beim Import, Handel, Gebrauch und der Anpassung von Funkgeräten. Markus hat davor gewarnt, chinesische Funkgeräte mit der Absicht des Weiterverkaufs zu importieren. Einzelne Geräte sollten kein Problem darstellen – aber auch hier sollte man sich überlegen: möchte man wirklich Geräte, die Mühe haben, die Spezifikationen einzuhalten oder wäre es nicht doch ein paar Fr. wert, qualitativ bessere Geräte zu beschaffen? Es liegt ja in unserem Interesse, das Funkspektrum sauber zu halten.

Der 3. Teil findet am 5. Dezember 2012 um 18:30 Uhr im Hauptgebäude der ETH Zürich statt.

http://uska.ch/news/newsdetail/archive/2012/november/article/bbc-4-sender-in-droitwich-bedroht/http://uska.ch/news/newsdetail/archive/2012/november/article/warnung-vor-eigenbedarf-direktimporten/

Autor Kaspar, HB9EGZ

Publié dans National,USKA

Erfolgreicher Start der dreiteiligen Vortragsreihe an der ETH

Radioamateur.ch Publié le 23 novembre 2012 par USKA23 novembre 2012

Dr. iur. Markus Schleutermann, in Amateurfunkkreisen besser bekannt als HB9AZT, hat den etwa 80 anwesenden Interessierten einen erfrischenden Einblick in das schweizerische Rechtssystem gegeben. Am ersten Abend ging er vor allem auf die Umweltschutzgesetzgebung und die Praxis der Behörden im Umgang mit der NISV ein.

Über die tatsächlichen Gründe für die in der Schweiz herrschenden Regelungsdichte mag man geteilter Ansicht sein (Gesellschaft, Föderalismus oder zunehmend verdichtete Wohnweise). Im eigentlichen Kern des Vortrags hat Markus aber sehr gut herausgeschält, wo die Probleme liegen.

HB9AZT ist speziell auf die NISV-Problematik eingegangen und hat am Rande auch erklärt, weshalb das damalige umstrittene Vorgehen der Stadt Zürich bei allen Funkamateuren Standortdatenblätter nachzufordern, nicht zulässig ist. Erklärt wurden auch die Immisionsgrenzwerte und die Anlagengrenzwerte. Dies auch immer mit Praxisbezug und Musterberechnungen.

Sehr wertvoll war für die Anwesenden sowieso der Bezug auf die Praxis und auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen und kompetente Antworten zu erhalten. Die Musterberechnungen zur NISV haben gezeigt, dass SSB mit 100W in den meisten Fällen überhaupt keine Probleme verursacht, dass es aber mit CW oder FSK mit 1‘000 W schon ganz andere Sicherheitsabstände braucht.

Der Anteil an Funkamateuren an diesem Anlass war sicher sehr hoch. Ob auch andere interessierte Kreise teilgenommen haben, konnte auf die Schnelle nicht in Erfahrung gebracht werden.

Die Fortsetzung der Veranstaltungsreihe findet am Mittwoch, 28. November 2012 statt (weitere Infos auf http://hb9zz.ethz.ch/rechtsseminar.php ) und der Themenschwerpunkt werden Störungen sein (vor allem QRM) und wie man damit umgehen kann.

Autor   Kaspar, HB9EGZ

Publié dans National,USKA

Examen américain «US-License» dans la région de Bâle-Suisse

Radioamateur.ch Publié le 22 novembre 2012 par USKA22 novembre 2012

Le QTH pour l’exmen, GOOGLE-mapsExigences: Pas d’exigences particulières (ex. âge, nationalité, etc.), exception : le candidat ne peut pas être membre d’un gouvernement étranger (… cant’t be a representative of a forein government).

Il vous faut une adresse postale américaine, il peut s’agir d’une adresse d’un ami avec c/o, (ou location d’une boîte postale américaine) car les FCC (Ofcom US) n’envoient pas la licence hors USA.

L’examen est de type «Walk-in», pas d’inscription nécessaire à l’avance.

L’examen et les info

L’examen commence avec le niveau "Technician" => en cas de réussite, on peut passer l’examen "General"=> en cas de réussite, on peut ensuite passer l’examen "Extra» (donc 3 étapes lors d’une même session d’examen)
Pour l’enregistrement, prévoir de se présenter 30 min à l’avance
En cas d’échec, on peut repasser l’examen s’il y a suffisamment de temps.

Bon à savoir: Regardez sous (www.arrl.org/files/file/ncvec605-3.pdf) ; la fiche doit être remplie avant l’examen  (dans le champs ‘SOCIAL SECURITY NUMBER (SSN) or (FRN) FCC FEDERAL REGISTRATION NUMBER’ veuillez s.v.p. mettre "foreign").

Veuillez-vous enregistrer avant l’examen sous FCC online (http://wireless.fcc.gov/uls), ça facilite l’accès au système Universal Licensing System (ULS).

Informations: http://www.us-lizenz.de

Link: Information en détailInfo: Pascal HB9EXA

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US-Lizenzprüfung in der Region Basel-Schweiz 24.11.2012

Radioamateur.ch Publié le 22 novembre 2012 par USKA22 novembre 2012

Baracke Birch, Karte GOOGLE-MapsEs gibt keine speziellen Zulassungsanforderungen wie z.B. Alter, Gesundheit, Nationalität oder Wohnsitz. Einzige Ausnahme ist, dass man kein Regierungsmitglied sein darf (… cant’t be a representative of a forein government).

Eine gültige US-Postadresse ist notwendig, dies kann auch eine c/o Adresse eines Freundes sein. Es gehen auch Mietpostfach oder Mietadresse. Die US Fernmeldebehörde FCC versendet die Lizenz-Urkunde nicht ins Ausland!

Bei der Prüfung handelt es sich um eine „walk-in-Prüfung“, zur Teilnahme ist im Voraus keine schriftliche Anmeldung erforderlich. 

Ablauf der Prüfung sowie Informationen US-Lizenz

Alle Lizenzprüfungen sind stufenweise aufeinander aufgebaut. Man kann also nicht direkt mit der General Class beginnen. Alle Prüfungen können aber während eines Prüfungstermins hintereinander absolviert werden wobei keine weiteren Prüfungsgebühren erhoben werden.

Zwecks Registrierung sollte man 30 Minuten vorher zur Prüfung erscheinen. 
Die US-Amateurfunklizenz ist kostenlos und 10 Jahre gültig. Danach wird sie auf Antrag, ohne erneute Prüfung verlängert.

Bei Nichtbestehen der Prüfung kann man, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit, direkt im Anschluss einen zweiten Versuch unternehmen (neuer Antrag, erneute Prüfungsgebühr).

Bereits vor der Prüfung sollte man sich bei der FCC online auf (http://wireless.fcc.gov/uls) registrieren; das erleichtert den späteren Zugang zum Universal Licensing System (ULS).

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.us-Lizenz.de

Link: Sehr detailierte Ausschreibung (deutsch und französisch)

Info: Pascal HB9EXA

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Vortragsreihe für Funkamateure an der ETH Zürich

Radioamateur.ch Publié le 17 novembre 2012 par USKA17 novembre 2012

Die Teilnahme steht allen Interessierten offen!

Inhalt der drei Abende:

Der erste Kursabend beginnt mit einer Übersicht über die für den Amateurfunk relevanten Bestimmungen und Gesetze und befasst sich anschließend ausführlich mit der Anwendung der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV). Dabei wird sowohl auf die daraus entstehenden Pflichten, als auch auf die daraus resultierenden Rechte für Funkamateure Rücksicht genommen.

Der zweite Abend befasst sich mit der rechtlichen Lage bei Störungen – sowohl durch den Funkamateur verursachte, als auch durch schlechte Geräte des Nachbarn hervorgerufene, sowie mit dem Baurecht bei Antennenanlagen. Hier wird ein Überblick über den gesamten Bewilligungsprozess gegeben: Von den zuständigen Stellen über die Kosten, bis hin zu den Möglichkeiten bei einer potenziellen Ablehnung des Baugesuchs.

Der dritte und letzte Abend gibt eine Übersicht über konzessionsrechtliche Fragen und lässt Raum für Fragen der Teilnehmer.

Weitere Informationen zu diesem Vortragszyklus sowie das online Anmeldeformular finden Sie auf der speziellen Webseite der ETH Zürich. Siehe auch USKA AGENDA.

Anmeldeschluss ist der 20. November 2012.

Info  Markus HB9AZT

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Amateurfunk in den Medien / NZZ 12.11.2012

Radioamateur.ch Publié le 17 novembre 2012 par USKA17 novembre 2012

Mehr als ein Jahrzehnt nach dem Grounding ist ein kleines Überbleibsel der Swissair noch immer aktiv. Der frühere Firmen-Amateurfunk-Klub trägt die einstige «nationale» Fluggesellschaft weiterhin in seinem Namen.

Ein Beitrag von Alois Feusi

«Ich wusste gar nicht, dass der Panama-Kari gestorben ist», krächzt Heinz, Rufzeichen EA3EHC, mit atmosphärisch verzerrter Stimme aus dem Tischlautsprecher. «Wir hatten in der Seeräuber-Runde immer wieder mal Kontakt miteinander.» Darauf berichtet der frühere Berufsfeuerwehrmann aus Zürich, dass es an seinem Alterssitz in Südspanien noch immer milde 21 Grad warm sei. Es liege aber ein Waschküchennebel über der Gegend, der die Bauern bei der Olivenernte auf den feuchten Sprossen ihrer Leitern ausrutschen lasse.

Dann übergibt YU9XMC alias Edy aus Belgrad an den nächsten Teilnehmer: Es ist kurz nach 12 Uhr 30, und soeben hat die Auslandschweizer-Runde der Funkamateure begonnen. Um diese Zeit sitzen stets eine Handvoll Schweizer europaweit an ihren Sendern, um mit Kollegen zu plaudern, wie Peter Jost, Rufzeichen HB9CET, erklärt. Vor der Auslandschweizer-Runde hatte Jost Sprechkontakt zum Botschaftsfunk in Bern sowie mit dem Mann vom Sicherheitsnetz Funk der Schweiz in Spiez.

Jost, ein pensionierter technischer Kaufmann für Elektronik aus Zürich, fährt regelmässig nach Kloten. In einem kleinen Gebäude der Industriellen Betriebe im Bösmoos setzt er sich dann an ein Pult mit Sendern und Empfängern, Computern und anderem technischen Gerät. Der mit vergilbten Eierkartons ausgekleidete Raum mit Ausblick auf grüne Wiesen ist das Klublokal des Radio Amateur Club Swissair (RACS), und Jost ist dessen Präsident. Der Klub mit derzeit 56 Mitgliedern ist das letzte Überbleibsel der Swissair, das noch deren Namen trägt. 1967/68 hatte der Swissair-Fernmeldedienst die Station eingerichtet, um mit den Langstreckenflugzeugen auf Kurzwelle einen dauerhaften Sprechfunkverkehr zu gewährleisten. Ab 1973 wurde die Anlage nicht mehr benötigt. Einige Funkamateure aus dem Swissair-Personal gründeten in der Folge 1974 den RACS mit dem Rufzeichen HB9VC.

Gemäss den Statuten stand der Klub eigentlich ausschliesslich Swissair-Angestellten offen. Für Peter Jost wurde diese Satzung eigens geändert, denn der heutige Präsident war «nur» der Ehemann einer Swissair-Angestellten. Und Edi Bosshard, Mitinhaber eines Augenoptiker-Geschäfts in Oerlikon mit sehr ausgeprägtem Flair für alles Technische und heutiger Beisitzer im Klubvorstand, musste rund 20 Jahre warten, bis er nach der Öffnung des RACS 2004 endlich beitreten konnte. Jene Umstrukturierung zum offenen und unabhängigen Verein nach Zivilgesetzbuch ist auch der Grund dafür, dass der Klub den Namen Swissair unbehelligt von Nachlassverwaltern weiter tragen darf.

Der einzige waschechte Swissair-Mann an diesem Mittag ist Walter Sieber, Rufzeichen HB9BHY. Sieber steht wenige Tage vor der Pensionierung als Angestellter von SR-Technics und ist technischer Leiter der Station. Er ist der erfolgreichste «Briefmarkensammler» im Klub, wie Edi Bosshard witzelt. Das heisst, er morst andere Stationen auf der ganzen Welt an, von denen es Zigtausende gibt, tauscht mit diesen Rufzeichen und Angaben über Signalstärke, Gerätschaften und Sendeleistung aus und fügt sie so seiner Sammlung bei. Mehrere exklusive Diplome aus aller Welt zeugen von Siebers Geschick und Geduld als Stationensammler.

Peter Jost kommt dem Bild, das sich Laien von Amateurfunkern machen, am nächsten. «Ich führe gerne ein gemütliches Gespräch mit Kollegen vom Nordpol bis zum Südpol und vom Pazifik bis Oberwil», erklärt er. Edi Bosshard dagegen macht sich wenig aus Unterhaltungen über Funk, und morsen kann er auch nicht. Er ist ein klassischer Tüftler, der am Basteln und Bauen von Geräten interessiert ist und unter anderem auch Antennen für einen Hersteller in den USA optimiert. «Wenn ein Gerät einmal läuft, verliert es für mich viel von seinem Reiz», sagt Bosshard.

Vor 30 Jahren sorgte er in Amateurfunkkreisen mit einer Verbindung mit einem Helium-Neon-Laser zwischen Stein am Rhein und dem Salen bei Wangen in Deutschland für Aufsehen. Das Projekt war das Resultat eines Stammtischgesprächs zwischen Funkern in Winterthur. Dabei arbeiteten der in der Optik bestens bewanderte Bosshard und ein Funkerkollege mit einfachsten Mitteln; den Parabolspiegel setzten sie aus sieben Rasierspiegeln aus dem Kaufhaus zusammen. – Solche Experimentierfreudigkeit deckt sich perfekt mit den Satzungen der internationalen Fernmeldeunion. Dort heisst es nämlich, dass Amateure technischen Experimentalfunk betreiben. Anregende Unterhaltungen mit Kollegen aus aller Welt sind letztlich bloss ein – natürlich sehr willkommener – Zusatznutzen.

Quelle  NZZ

Hinweis  Joe HB9AJW, Kaspar HB9EGZ

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Änderungen im Konzessionsbereich

Radioamateur.ch Publié le 14 novembre 2012 par USKA14 novembre 2012

In Zukunft werden für die Nutzung von drahtlosen Mikrofonen, Jedermannsfunk (CB), Radar auf Schiffen und weiteren Anwendungen keine Konzession mehr benötigt. Der Bundesrat hat die Ausweitung der Konzessionsbefreiungen auf diese Bereiche ab 1. Januar 2013 gutgeheissen.   

Dank des technischen Fortschritts und der reglementarischen Entwicklungen auf internationaler Ebene kann die Konzessionspflicht für die Nutzung bestimmter Teile des Frequenzspektrums aufgehoben werden. So hat der Bundesrat diesen Grundsatz im Rahmen der Verordnungsrevision über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) und der Verordnungsrevision über die Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG) verabschiedet. Die Änderung tritt per 1. Januar 2013 in Kraft und ermöglicht die konzessionsfreie Nutzung von drahtlosen Mikrofonen, Jedermannsfunk (CB), Radar – sowohl auf Schiffen als auch zum Absuchen von Boden oder Wänden nach Leitungen (Ground/Wall Probing Radar [GPR/WPR]) –, Personensuchanlagen und bestimmten Fernbedienungen. 

Bezüglich Datenverkehr im CB-Bereich präzisiert das BAKOM: Die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) vom 6. Oktober 1997 (SR 784.104) wird wie folgt geändert: Art 47c. Auf Antrag teilt das BAKOM ein Rufzeichen nach Anhang 42 des Radioreglements vom 17. November 1952 für die Übertragung von Daten auf den Frequenzen des Jedermannfunks zu, wie es das Datenfunk Protokoll (Paket Radio) verlangt.

Das heisst, dass die Datenfunkrufzeichen im CB weiterhin eine Anmeldung benötigen inkl. Verwaltungsgebühr.

Veröffentlichung einer Liste der Anlagen mit Störungsrisiko

Der Bundesart hat auch eine Gesetzesgrundlage verabschiedet, welche die Online-Veröffentlichung von Fernmeldeanlagen mit Störungsrisiko zulässt.

 Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verbessert die Information an die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Marktakteure: Das BAKOM wird im Internet Informationen zu Fernmeldeanlagen veröffentlichen, die als technisch nicht konform gelten und ein Störungsrisiko bergen. Dieses Instrument soll die Konsumentinnen und Konsumenten vom Kauf und die Händler vom Import und Verkauf problematischer Anlagen abhalten.
Diese Anpassungen der Gesetzgebung machte die Marktentwicklung erforderlich. In letzter Zeit wurden insbesondere im Internet immer mehr nicht konforme Fernmeldeanlagen zum Verkauf angeboten. Das gilt beispielsweise für Geräte, welche die Kommunikation per Handy stören oder verhindern. Diese kompakten und preiswerten Störsender (oder Jammer) sind in der Schweiz verboten und stellen ein hohes Störungsrisiko dar.

Quelle  www.news.admin.ch  /  Publikation, Artikel  Info  Beat HB9THJ

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Von Aesch ins All / Rückblick auf einen ARISS Event

Radioamateur.ch Publié le 12 novembre 2012 par USKA12 novembre 2012

Rolf HB9TSO, Hans HB9XJ und Max HB9BEJ begleiteten diesen Anlass, der für alle Beteiligten sehr aufregend und faszinierend war.

Link zu zambo.ch, einer Jugendseite des Schweizer Radio und des Fernsehens. Der Bericht enthält einige Audio Files und vermittelt einen sehr guten Eindruck von den Erfahrungen, die die jungen Leute begeistert haben.

Der "Zürcher Oberländer" berichtete online. Link zum Beitrag.

Medienmitteilung der Organisatoren [PDF 2.2MB]

Info  Rolf HB9TSO

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Amateurfunkkurs in Zug gestartet

Radioamateur.ch Publié le 10 novembre 2012 par USKA10 novembre 2012

Dieses Jahr sind es zum Kursbeginn sechs Teilnehmer, eine beachtliche Steigerung um 50% gegenüber letztem Jahr, wo wir mit vier Kandidaten starteten. 

Fünf Teilnehmer haben vom Kurs über die Zeitungen erfahren, einer durch eine Empfehlung eines HB9-er. Ein Teilnehmer erwähnte die Funkstation HB9O, welche sein Interesse am Funk weckte. Mit unserer PR-Aktion erreichten wir, dass vier Zeitungen und das lokale Radio über den Kurs berichten. Auffallend war das durchwegs positive Interesse der Medien an solchen Meldungen.



8.11.12, Peter Sidler, HB9PJT

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Erfolgreiche Präsentation von Amateurfunk an den Hash Days 2012

Radioamateur.ch Publié le 7 novembre 2012 par USKA7 novembre 2012

Die Organisatoren der IT Security Konferenz Hash Days 2012 haben uns angefragt, ob wir im Rahmenprogramm der Veranstaltung im Hotel Radisson blu in Luzern unser Hobby Amateurfunk vorstellen möchten.

Gerne haben wir die Gelegenheit genutzt und mit Unterstützung von einigen OMs und den USKA Sektionen Zug HB9RF und Luzern HB9LU unser Hobby präsentiert. Unter den ca. 300 zahlenden Teilnehmern haben sich auch ein paar lizenzierte Funkamateure aus HB, DL und OE geoutet.

Wir konnten am Stand vieles live demonstrieren: Fuchs-Sender und Peiler, EduTRX, D-Star inkl. HotSpot, Echolink, SDR, TS2000, KX3, und Hamnet. Eine Drahtantenne lieferte uns zeitweise gute KW-Signale ins Haus.

Was nicht vor Ort verfügbar war, konnte man dank PC mit grossem Bildschirm und schneller Internetleitung blitzschnell illustrieren. Fotos und Videos von erfolgreichen Events beeindruckten die Besucher. Es wurden viele interessante Gespräche geführt und wir konnten mehrere Interessenten auf die verschiedenen Amateurfunkkurse in der Region aufmerksam machen.

Ein besonderer Dank gebührt den Repräsentanten Daniel HB9JBZ, Peter HB9PJT, Fabian HB3YGH und Koni HB9WAD. Sie durften auf Leihgaben von Rolf HB9SDB, Hans Peter HB9EHP, Stephan HB9OCQ, Walter HB9TLX und dem USKA Sekretariat vertreten durch Verena HB9EOV zurückgreifen. Danke!

Amateurfunk an den Hash Days in Luzern

Autor  Koni HB9WAD

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Warnung vor Eigenbedarf Direktimporten

Radioamateur.ch Publié le 4 novembre 2012 par USKA4 novembre 2012

Ein Schweizer Funkamateur wird beim Eigenbedarfs-Import eines CE-gekennzeichneten Billig-Funkgerätes „hart angepackt“ und muss zahlen.

Es ist eine selbstverständliche Pflicht des USKA-Vorstandes, seine Mitglieder wenn immer möglich vor Schaden zu bewahren. Aus diesem Grund erfolgt diese Mitteilung jetzt und nicht erst nach Abschluss des laufenden Verfahrens.

Lesen Sie hier die Details zu diesem Fall.

Quelle   Willi HB9AMC

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Neue PLC-Norm: USKA stellt erneut Antrag auf Ablehnung

Radioamateur.ch Publié le 31 octobre 2012 par USKA31 octobre 2012

Seit Jahren tobt in „unserer Welt“ ein erbitterter Kampf um die neue von der PLC-Industrie vorgeschlagene Norm EN50561 (Power Line Communications = Datenübertragung auf Stromleitungen der Haus-Installation). Diese würde dank höherer zugelassener Leistung erheblich höhere Datenraten als mit den heutigen, auf der bisherig gültigen Grenzwert-Norm EN55022 basierenden PLC-Geräten ermöglichen.

Wer sich für die genauere Geschichte dieses Normen-Kampfes interessiert, dem sei die Lektüre des äusserst interessanten Berichtes von Karl Fischer DJ5IL empfohlen. Darin liest man, dass der erste Entwurf im Jahre 2008 vom Schweizerischen „National Committee“ der Normierungs-Kommission CISPR angenommen (!) worden war. (Die USKA war damals nicht so wachsam wie heute, eine EMV-Arbeitsgruppe fehlte). Der Bericht von Karl belegt vor allem auch den massiven Druck, welchen die PLC-Industrie-Lobby auf die EU-Funktionäre und auf die Normierungs-Kommissionen ausübte und immer noch ausübt. Verständlich: Die PLC-Lobby will höhere Datendurchsätze, und das geht nun einmal nur mit mehr RF-Bandbreite und höherer Leistung, wodurch die Störungen in der Nähe befindlicher Funkdienste zum Leidwesen der Funkamateure dramatisch zunehmen würden. Logisch, dass die Funkamateure „auf die Barrikaden“ stiegen. Mindestens diejenigen, die realisierten was sich da abspielte und anbahnte.

Die nächste Abstimmung über den PLC-Lobby-Entwurf FprEN50561 fand dann im Jahr 2011 statt. Die USKA hat bereits damals mit dem schweizerischen Beauftragten Werner Bäschlin verhandelt und mit einer Eingabe für eine Ablehnung votiert. Die IARU-gestützte Opposition war von Erfolg gekrönt: der Entwurf wurde damals in der europäischen Abstimmung mit 21 zu 10 Stimmen „versenkt“. Bericht kann hier nachgelesen werden.

An der Hamradio in Friedrichshafen 2012 diskutierte die „EMC Workgroup IARU R1“ den nochmals eingebrachten, leicht abgeänderten Entwurf FprEN50561-1 erneut. Die PLC-Industrie-Lobby wollte sich auch nach der erstmaligen Ablehnung nicht geschlagen geben. Zuviel Geld stand auf dem Spiel. Der Leiter der IARU-EMC Workgroup plädierte nun völlig überraschend dafür, den letztjährig von der IARU gefällten Entscheid umzustossen und dem Entwurf jetzt zuzustimmen (!). USKA-News hat darüber berichtet. Die Delegation der USKA blieb hart und lehnte den Entwurf weiterhin ab, in Übereinstimmung mit der Haltung der RSGB, aber in der Minderheit.

Die vorgeschlagene Norm FprEN 50561-1 würde gegenüber der bestehenden, allgemeinen EMV-Gerätenorm EN 55022:2006 in keinem einzigen Punkt den Schutz der Funkdienste vor schädlichen Störungen verbessern, in vielen Punkten sogar gravierend verschlechtern – aus dieser Norm würde ausschliesslich die PLC-Industrie Nutzen ziehen.

Die USKA hat im laufenden Jahr auch diesbezügliche Kontakte mit Fachleuten aus militärischen Bereichen etabliert. Es ist nicht so, dass das Militär und weitere Funkdienste nicht mehr am Schutz des Kurzwellen-Spektrums interessiert wären – ganz im Gegenteil. Diese Funkdienste getrauen sich aber offensichtlich nicht immer, ihre Ansprüche zu verteidigen und gegen derartige Ansinnen zu opponieren. Die USKA hat nun wiederum eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet und diese dem Leiter der schweizerischen TK CISPR innert Frist eingereicht.

In Deutschland werden zurzeit mit einer online-Petition „Unterschriften“ für eine Ablehnung des neuen Norm-Entwurfes gesammelt. Leider fehlen dort aber die wesentlichen Fakten, sodass der Wert und die Wirkung eher fraglich sind.
Dieser Vorgang ist leider nur ein Beispiel für mehrere Herausforderungen, welche sich dem Amateurfunk im EMV-Bereich zurzeit stellen. Wenn wir nicht in kürzester Zeit unsere Bänder komplett „zugemüllt“ haben wollen, müssen wir kämpfen!

EMV Arbeitsgruppe der USKA, Willi Vollenweider, HB9AMC

(vom USKA-Vorstand genehmigt, zur Zeit im Aufbau sich befindend)

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