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Archives pour la catégorie USKA

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Wettbewerb / Namen für Maskottchen gesucht

Radioamateur.ch Publié le 4 février 2013 par USKA4 février 2013

Beide Maskottchen wurden für den ersten Auftritt der USKA an der MUBA 2011 gestaltet. Für die zwei Symbole der Jugend am Funk suchen wir nun über die Ausschreibung dieses Wettbewerbs originelle Namen.

Wettbewerbsbedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der USKA mit Ausnahme der Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter des Vorstandes. Es muss für beide Maskottchen je ein Name vorgeschlagen werden. Mehrfachteilnahme am Wettbewerb ist nicht möglich.

Vorschläge sind an > einzusenden. Als Absender genügt Rufzeichen, Vor- und Nachname. Teilnahmeschluss ist der 31. März 2013.
Die Liste der Vorschläge wird ohne Nennung der Absender nach Ablauf der Einsendefrist an den Vorstand weitergeleitet, der den Sieger bestimmt. Es wird zu diesem Wettbewerb keine Korrespondenz geführt.

Der Gewinner wird mit dem Jahrbuch für den Funkamateur 2013  aus dem USKA-Shop belohnt. Webseite USKA-Shop

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Concours / Recherche d’un nom de la mascotte

Radioamateur.ch Publié le 4 février 2013 par USKA4 février 2013

Ces deux mascottes, qui symbolisent la jeunesse et la radio, ont été crées à l’occasion de la participation de l’USKA à la MUBA 2011. Par la publication de ce concours nous recherchons un nom original.

Le concours est ouvert à tous les membres de l’USKA à l’exception des membres du comité et à ses collaborateurs. Il faudra impérativement attribuer un nom à chaque mascotte. Une seule participation au concours est possible.

Les propositions sont à envoyer à ">. L’indicatif, nom et prénom pour l’expéditeur suffisent. Dernier délai pour la participation: 31 Mars 2013. La liste des propositions, sans la mention du nom de l’expéditeur, sera transmise au comité qui désignera le vainqueur. Aucune correspondance concernant ce concours ne sera échangée.

L’almanach du radioamateur 2013 du Shop de l’USKA récompensera le vainqueur. Page Web de l’USKA-Shop

Publié dans USKA

Concours / Recherche d’un nom de la mascotte

Radioamateur.ch Publié le 4 février 2013 par USKA4 février 2013

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Ces deux mascottes, qui symbolisent la jeunesse et la radio, ont été crées à l'occasion de la participation de l'USKA à la MUBA 2011. Par la publication de ce concours nous recherchons un nom original.





Le concours est ouvert à tous les membres de l'USKA à l'exception des membres du comité et à ses collaborateurs. Il faudra impérativement attribuer un nom à chaque mascotte. Une seule participation au concours est possible.

Les propositions sont à envoyer à ">. L'indicatif, nom et prénom pour l'expéditeur suffisent. Dernier délai pour la participation: 31 Mars 2013. La liste des propositions, sans la mention du nom de l'expéditeur, sera transmise au comité qui désignera le vainqueur. Aucune correspondance concernant ce concours ne sera échangée.

L'almanach du radioamateur 2013 du Shop de l'USKA récompensera le vainqueur. Page Web de l'USKA-Shop
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Die Webseiten der Antennenkommission

Radioamateur.ch Publié le 1 février 2013 par USKA1 février 2013

Wie gehe ich vor bei der Planung und Realisierung einer Antenne für Amateurfunk? Diese Frage stellt sich allen Aktiven von Zeit zu Zeit. Die Antennenkommission (AK) bietet dazu Informationen und Antworten an.


Wichtige Hinweise und praktische Tipps finden Sie auf der Webseite der AK. Die AK ist gerne bereit, Sie bei einem Projekt zu unterstützen. Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf, nicht erst wenn Sie mit Einsprachen eingedeckt werden. Auf einer weiteren Seite stellen wir Ihnen eine Vielzahl von Muster-Dokumenten zur Verfügung, die Sie nach individueller Anpassung an Ihr Projekt einem Baugesuch beilegen können. Die wichtigsten Dokumente sind auch auf Französisch und Italienisch vorhanden.

Les documents les plus importants pour la planification et la construction d’une antenne pour votre station de radio sont également disponibles en français. Visitez le site Internet.

I documenti più importanti per la progettazione e la costruzione di un’antenna per la vostra stazione radio sono disponibili anche in italiano. Visita il sito web.

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Resultate KW-Contest-Champion 2012 veröffentlicht

Radioamateur.ch Publié le 31 janvier 2013 par USKA31 janvier 2013

Für das Erreichen des Titels "KW-Contest-Champion" ist die Teilnahme an mindestens fünf KW-Contesten notwendig. Diese Voraussetzung hat niemand erreicht. Deshalb kann der KW-Contest-Champion Single Operator 2012 nicht vergeben werden.

Die aktivsten Contester, mit je vier Teilnahmen im 2012, waren Hans-Peter Blättler, HB9BXE und Andreas Thiemann, HB9JOE. Herzliche Gratulation für das grosse Engagement.

Link zur Webseite

Publié dans USKA

Resultate KW-Contest-Champions 2012 veröffentlicht

Radioamateur.ch Publié le 31 janvier 2013 par USKA31 janvier 2013

Der Radio Club Sursee, HB9AW hat den Titel KW-Contest-Champion Multi Operator 2012 erreicht, dies mit jeweils dem besten Resultat in den drei gewerteten Contests. Der 2. Rang geht an das Team von HB9JA.Link zur AuswertungLink zum Diplom für HB9AW

Herzliche Gratulation zu diesem hervorragenden Ergebnis!

Für den Titel "KW-Contest-Champion Single Operator" ist die Teilnahme an mindestens fünf KW-Contesten notwendig. Diese Voraussetzung hat niemand erreicht. Deshalb kann der KW-Contest-Champion Single Operator 2012 leider nicht vergeben werden.

Die aktivsten Contester, mit je vier Teilnahmen im 2012, waren Hans-Peter Blättler, HB9BXE und Andreas Thiemann, HB9JOE. Herzliche Gratulation auch für dieses vorbildliche Engagement.

Link 
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Geräte Restriktionen im Schweizerischen Amateurfunk

Radioamateur.ch Publié le 30 janvier 2013 par USKA30 janvier 2013

In diesen Tagen jährt sich dieser für das Schweizerische Amateurfunkwesen bedeutsame Vorgang bereits zum vierten Mal. Regelmässig erhalten wir Anfragen, wieso die USKA in dieser Angelegenheit bisher nicht spürbar vorangekommen ist. Dieser Zwischenbericht soll die Frage beantworten.

Anfangs 2009 wurden alle Schweizer Amateurfunker durch ein Info-Blatt, das der Bakom-Konzessions-Rechnung beigelegt war, zu ihrer völligen Überraschung darüber in Kenntnis gesetzt, dass fortan die CE-Kennzeichnungs-Pflicht auch für Geräte des Amateurfunk-Dienstes gelten soll, einschliesslich sämtlichen Folgen, wie Konformitäts-Bewertungs-Verfahren etc. Die überraschenden Neuerungen bildeten das im Jahr 2009 neu eingefügte „Kapitel 1.4" der „Amateurfunkdienst Vorschriften" des Bakom (ist auch heute noch das Kapitel 1.4). Aber Vorsicht ist geboten: 

Die Gesamtheit der neuen Restriktionen sind im vollen Wortlaut nur in den dazugehörenden Verordnungen zu finden.

Die technisch experimentierenden Funkamateure trauten ihren Augen nicht. Vielen blieb schlicht die Sprache weg. Sie waren perplex. Einige machten bloss die „Faust im Sack", andere äusserten ihren Unmut. 

Die Situation hat sich seit anfang 2009 leider nur unwesentlich verbessert. Nach der USKA-veranlassten Wiederzulassung von Bausätzen wurde vom Bakom ein sogenanntes „Toleranzpapier" nachgereicht. Sicherlich gut gemeint, aber leider ohne rechtliche Wirkung. 

Auch heute kann über die wahren Ursachen dieser Vorgänge nur spekuliert werden, obwohl inzwischen einiges ans Tageslicht gekommen ist. Es ist nun bekannt, dass die Bundes-Verwaltung sich mit dem vom Volk am 21. Mai 2000 angenommenen „Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitäts-Bewertungs-Verfahren" (engl.: MRA) zu rechtfertigen sucht. Die Argumentation: Damals hätte das Schweizer Volk der Verwaltung uneingeschränkte Vollmachten erteilt, das Abkommen nach Belieben „weiterzuentwickeln", Klartext: „abzuändern". Die Folge: der Vertrag, dem das Volk im Jahre 2000 zugestimmt hat, ist seither laufend verändert worden. Allerdings: dieses Abkommen verpflichtete ursprünglich die Schweizerische Eidgenossenschaft keinesfalls dazu, die R&TTE-Richtlinie und somit das „CE-Zeichen" einzuführen. Dieser Entscheid wurde denn auch erst nachträglich, auf Verwaltungs-Ebene gefällt, völlig freiwillig. Die Freiwilligkeit wird auch von der EU-Kommission so bestätigt.

Wie sich erst kürzlich herausgestellt hat, liegt die Kompetenz der Gesetzgebung im Fernmeldebereich gar nicht mehr beim eidgenössischen Parlament und seinen beiden vorberatenden Kommissionen KVF-N und KVF-S, sondern beim „Gemischten Ausschuss CH-EU" für das MRA-Abkommen. Dieser „Gemischte Ausschuss" ist paritätisch aus sechs Vertretern der EU-Kommission und sechs Vertretern unserer Bundesverwaltung zusammengesetzt. Eine demokratisch-parlamentarische Kontrolle (Aufsicht) existiert nicht. Das Bakom hat somit keinen Einfluss auf Gesetze und Verordnungen mehr und wird diesbezüglich auch nicht mehr von der USKA „behelligt" werden.

Die Amateurfunk-Fach-Händler haben sich dem Druck rasch gebeugt: Innovative, neue Geräte, die als Kleinserien früher oft Gegenstand neuer Experimente gegeben haben, Geräte innovativer Kleinfirmen und Ingenieurbüros sind aus den Regalen der Händler verschwunden. Razzien bei Händlern wirkten „erfolgreich". Das Risiko einer drohenden Betriebs-Schliessung war ihnen verständlicherweise einfach zu gross. Die weiteren, uns von unseren Mitgliedern mitgeteilten Straf- und anderen Rechts-Verfahren gegen sie publizieren wir laufend in unseren Verbands-Medien, sobald das Einverständnis des geschädigten Mitgliedes vorliegt.

Wie sich inzwischen auch herauskristallisiert hat, sind die Funkamateure bei weitem nicht die einzigen Geschädigten. Offenbar sind in den letzten Jahren Dutzende von EU-Direktiven auf Verwaltungs-Stufe in die Schweizerische Gesetzgebung übernommen worden, ohne dass irgendjemand etwas dazu zu sagen gehabt hätte. Ohne Vernehmlassungs-Verfahren. Gemerkt haben es die wenigsten. Die Medien berichteten kaum darüber. CVP-Chef Christophe Darbellay sagte in seiner kürzlich in Olten stattgefundenen DV-Ansprache wörtlich folgendes: Zitat „Mit ein paar Abstrichen ist das bilaterale Vertragswerk quasi zum EWR-Vertrag geworden. Auch deshalb, weil wir EU-Recht in den meisten Fällen freiwillig übernommen haben." Zitat Ende. Diese Aussage stimmt ohne jeden Zweifel. Nur hat das Volk dem so nie zugestimmt.

Das Resultat: den Schweizerischen Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben werden Verfahren vorgeschrieben, deren bürokratischer und finanzieller Aufwand für sie oft nicht tragbar ist. Eine nachhaltige Benachteiligung unserer KMU-strukturierten Wirtschaft wird in Kauf genommen.

Die Gesetzgebung auf Bundesebene funktioniert eben nicht mehr so, wie wir es seinerzeit im Staats-Kunde-Unterricht gelernt haben. Das musste auch ich zuerst mühsam in Erfahrung bringen. Vielmehr sind nun wesentliche Teile der Gesetzgebung an die Verwaltung resp an „Gemischte Ausschüsse CH-EU" „abgetreten" worden.

Hier zeigt sich die Schwierigkeit: Vom Bakom wird uns geraten, für Änderungs-Wünsche der Regulierungen im Bereich Amateurfunk-Dienst mit unseren Kollegen zu sprechen, die in Brüssel für den Amateurfunk lobbyieren. Das eidgenössische Parlament ist aus der Gesetzgebung in diesem Bereich ausgeschlossen worden und hat dazu nichts mehr zu sagen. Der „Gemischte Ausschuss CH-EU" für das uns betreffende MRA-Abkommen ist der USKA zwar namentlich bekannt, aber bisher nicht für unsere Anliegen zugänglich (was uns aber nicht von einem Kontakt abhalten wird). Für den Staatsbürger in einer direkten Demokratie also eine völlig ungewohnte Situation, es plötzlich mit „Obrigkeiten" zu tun zu haben, die keiner demokratisch-parlamentarischer Kontrolle unterstehen.

Die USKA bleibt selbstverständlich an der Pendenz dran und wird die Mitglieder bei Fortschritten und über parlamentarische Vorstösse informieren. Wir bitten unsere Mitglieder, sich vorläufig in Geduld zu üben und bei Problemen den Vorstand zu kontaktieren.

Nachwort

Einige der Ausführungen mögen als „politisch" erscheinen. Sie sind es auch. Sie haben aber nichts mit dem politischen „Links"- „Rechts"-Schema zu tun, sondern betreffen grundlegende Bürger-Rechte, die quer durch alle politischen Parteien Verteidiger finden. Die Zeiten sind leider definitiv vorbei, als der Amateurfunk-Dienst durch Politik und Behörden wohlwollend geduldet worden ist. „Political Lobbying" durch qualifizierte Leute ist für die Weiterexistenz des Amateurfunks in der Schweiz (leider) zwingend notwendig geworden. Einer Vernebelung oder Verniedlichung dieser Herausforderung durch die USKA wäre fatal und für den hoffnungsvoll-neugierigen Technik-interessierten Nachwuchs verheerend.

Wer in einer Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.

Die Fakten dieses Aufsatzes sind „Geschichte" und jederzeit belegbar.

Dokumente
– Bakom-Merkblatt als Beilage Rechnungsversand 2009– Amateurfunkdienst Vorschriften, Ausgabe 2008, ohne Restriktionen– Amateurfunkdienst Vorschriften, Ausgabe 2009, mit Restriktionen

Willi HB9AMC
Verantwortlicher der „Taskforce Gesetzliche Rahmenbedingungen des Amateurfunks"
Verantwortlicher „Political Lobbying" der USKA

Publié dans National,USKA

GAREC 2013 sucht weitere OK-Mitglieder

Radioamateur.ch Publié le 29 janvier 2013 par USKA29 janvier 2013

Bisher haben sich die Sektionen Zug, Basel und Bern Mitglieder in das OK der GAREC 2013 angemeldet. Ausgerechnet die Sektionen der "Standort-Regionen" (Zürich, Zürichsee, Limmattal/Aargau, Winterthur etc) üben sich noch in vornehmer Zurückhaltung. 

Es wäre schade, wenn ein internationaler Amateurfunk-Anlass auf so wenig Resonanz bei den lokal ansässigen USKA-Sektionen stossen würde, zumal in Zürich in letzter Zeit keine Massierung von Amateurfunk-Veranstaltungen beobachtet werden konnte. Von einer "Überlastung" kann also keine Rede sein.

GAREC heisst Notfunk. Notfunk heisst Amateurfunk. Notfunk ist für die Rechtfertigung des Amateurfunks in der Gesellschaft zwingend notwendig. Die Aktionen der USKA, den Amateurfunk vehement gegen alle Angriffe zu verteidigen, werden nur von Erfolg gekrönt sein, wenn wir Funkamateure gegenüber der Gesellschaft nachweislich einen Nutzen erbringen.

Gegenwärtig verwenden wir im Verkehr mit Behörden und Parlamentariern ein (provisorische) Argumentarium. Wie Ihr darin feststellen könnt, stützen sich nicht weniger als zwei Positionen auf das Konzept des Notfunks als "Service Public".

Bitte meldet Euch auf diesem Doodle: http://doodle.com/zvhmw266g8n5a2ks

HB9TTQ und HB9AMC

Publié dans USKA

EMV-Arbeitstagung der USKA / « Call for papers »

Radioamateur.ch Publié le 28 janvier 2013 par USKA28 janvier 2013

Die "EMV Arbeitsgruppe der USKA" führt am Samstag, 8. Juni 2013 in Zürich ihre erste Jahrestagung durch. Die Arbeitsgruppe lädt alle USKA-Mitglieder, welche einen kleinen Vortrag halten möchten dazu ein, uns einen entsprechenden Vorschlag einzureichen. Es geht zunächst nur um das Sammeln der Titel der Referate, die Präsentation selber können die Referenten dann kurzfristig vor dem Meeting noch fertigstellen.

EMV ist schon seit einiger Zeit eine der grössten Bedrohungen des Amateurfunk-Wesens. Sie wird von der USKA sehr ernst genommen. Wer sich ein Bild über vergangene EMV-Aktivitäten machen möchte, der gebe "EMV" im Suchfenster der USKA-Homepage ein.

Mögliche Themen für die Tagung:

  • Erlebnisse/Erfahrungen über Störfälle (case studies), Störungsursache, Lokalisierung, Behebung, Lehren
  • Technologien, welche typischerweise Störungen des Funk-Verkehrs verursachen 
    • PLC/PLA (Power Line Communications/Power Line Adapters)
    • Stromsparlampen, Vorschaltgeräte 
    • getaktete Netzgeräte
    • Plasma-Bildschirme 
    • Haushaltsgeräte/Utilities (alles, auch Rasenmäher etc)
    • Photovoltaik-/Wind-Stromerzeugungs-Anlagen inkl Umrichter
    • Strassenbeleuchtungen, Aussenreklamen
    • Bahneinrichtungen und Bahn-Fahrzeuge 
    • elektrische Verteilnetze (Hochspannung, Trafos etc) 
    • Dimmer 
    • etc 
  • Gesetze und Normen 
    • VEMV (Verordnung über EMV)
    • EN 55022 
    • EN 50561 
    • weitere
  • Vorgehen bei Meldungen an die EMV-Fachstelle des Bakom
  • EMV-Strategie der USKA 
  • Zusammenarbeit/Erfahrungsaustausch mit EMC Committees anderer Amateurfunk-Länderorganisationen inkl. IARU
  • Bildung einer Leitungsgruppe (Steering Committee) der "EMV-Arbeitsgruppe der USKA" 

Obige Ideen-Liste ist nicht abschliessend. Gute/weitere Ideen sind jederzeit gerne willkommen! Die Vorträge dürfen in allen Landessprachen oder in Englisch gehalten werden. Vorschläge bitte an  - moz-txt-link-abbreviated> mailen mit Angabe Titel, ganz kurzer Inhalt (Abstract), Referent, vorgesehene Dauer.
Für Auskünfte/Rückfragen steht Willi HB9AMC unter dieser e-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.

Tagungsort ist im Technopark Zürich, mit öV und mit Auto sehr gut erreichbar. Internet/Beamer etc vorhanden.

Eingabeschluss ist Ende Februar 2013. Anschliessend wird die "EMV-Arbeitsgruppe der USKA" das Tagungsprogramm zusammenstellen und auf dem Web sowie im "HB Radio" veröffentlichen und die Anmelde-Website freischalten.

Für die "EMV-Arbeitsgruppe der USKA", Willi HB9AMC

Publié dans USKA

Neue Liste der Erstverbindungen

Radioamateur.ch Publié le 25 janvier 2013 par USKA25 janvier 2013

Im USKA Web werden 11 Listen mit Erstverbindungen geführt.

Ferdinand HB9MIO pflegt diese Daten. Meldungen von Erstverbindungen auf 472 kHz senden Sie bitte unter Beilage eines Logauszuges oder einer Kopie der QSL-Karte an  - mail "Opens window for sending email">HB9MIO.

Link zur Webseite

Publié dans USKA

Information aus dem QSL-Büro

Radioamateur.ch Publié le 24 janvier 2013 par USKA24 janvier 2013

Ruedi HB9CQL hat die Liste der betroffenen Länder erstellt und bittet die "Kundschaft", auch diese Regelung zu beachten und beim Einsenden von QSL-Karten umzusetzen.

Besten Dank.

Link zur neuen Liste Link zur Webseite des USKA QSL-Service

Quelle Ruedi HB9CQL

Publié dans USKA

Das Kleininserat im HBradio

Radioamateur.ch Publié le 23 janvier 2013 par USKA23 janvier 2013

HBradio, das offizielle Publikationsorgan der USKA, bietet die Möglichkeit in der HAMBÖRSE Inserate zu veröffentlichen. Etwa 5 Tage nach der Zustellung per Post an unsere Mitglieder wird die Hambörse im USKA-Web aufgeschaltet.

Während zwei Monaten bleiben die Kleininserate online, ohne weitere Kosten für die Inserenten.

HBradio lebt von den Beiträgen aus der Leserschaft. Die Redaktion sucht vermehrt Artikel in französischer Sprache, nimmt jedoch auch weiterhin gerne Beiträge auf Deutsch zu verschiedensten Themen entgegen. Bitte beachten Sie die Hinweise und Anforderungen an die Texte. Sie ermöglichen uns damit eine effiziente Bearbeitung Ihrer Beiträge. Besten Dank. 

Link   Webseite HBradioLink   Tarife und MediadatenLink   Hambörse der letzten Ausgabe Link   Archiv HBradio 2008 bis zur neusten Ausgabe

Publié dans USKA

IARU HF Championship 2012 Results

Radioamateur.ch Publié le 22 janvier 2013 par USKA22 janvier 2013

Im Juli 2012 haben 12 Stationen mit dem Rufzeichen HB9HQ die USKA an diesem weltweiten Kontest vertreten. Der Einsatz hat sich gelohnt. In der Rangliste der "Headquarter Stations" nimmt HB9HQ Rang 20 von insgesamt 78 teilnehmenden HQ-Stationen ein. (s. Seite 9 des unten angegebenen Dokuments)

Das ist ein sehr schönes Resultat zu dem vor allem die 190 Schweizer Stationen beigetragen haben, die HB9HQ kontaktierten. – Insgesamt sind bei der ARRL 4054 Logs eingegangen, entsprechend einem Zuwachs von 10.3% gegenüber Vorjahr.

Link zur Auswertung IARU HF Championship 2012

Quelle   IARU
Info       Andy HB9JOE

Publié dans International,USKA

Schweizer Expedition nach Flores Island

Radioamateur.ch Publié le 21 janvier 2013 par USKA21 janvier 2013

2013 Aktivität von Flores Island, EU-089, Azoren

Drei Mitglieder aus dem 2012-Team CR2W des CQWW 160m CW Contest werden wieder aktiv am CQ World Wide 160m Contest teilnehmen. Antonio, CU8AS, Ruedi, HB9CQL und Hermann, CT3FN/HB9CRV. 160m Contest. Datum: Freitag, 25. Januar 2013 22:00 ut bis Sonntag, 27. Januar 2013, 22:00 Uhr ut. 

Das Rufzeichen wird CR2W sein. QTH ist die Station CU8AS neben dem Leuchtturm von Albarnaz, WLOTA 0947, Locator HM49JM. QSL via HB9CRV, LOTW und Büro sind OK.

Drückt uns die Daumen, dass die verstärkten 26m hohen Masten, für die 160m-Aktivität, nicht wieder durch die Winterstürme zerstört werden. Es gibt Wind Spitzen bis 200 km/h um den Albarnaz Leuchtturm.

Weiter wird CT3FN am Mexiko International RTTY Contest teilnehmen als Single OP mit CR2V als Rufzeichen. Datum: 2. Februar 2013, 18.00 Uhr ut bis 3. Februar 2013,17.59 ut. QSL via HB9CRV, LoTW und Büro sind OK.

Zwischen dem 22. Januar und 8. Februar wird es Aktivitäten auf den niedrigen Bändern geben. Wir werden von der speziellen Low-Band Empfangsantenne profitieren, die vorübergehend für die 160m CQWW Wettbewerbs errichtet wird. Rufzeichen sind CT8/HB9CQL und CT8/CT3FN für die Zeit vom 22. Januar bis zum 25. Januar. Ausserhalb dieser Zeit verwenden wir CR2V.

Info Ruedi HB9CQL

Publié dans DX-News,USKA

Verwirrung um neue Gewährleistungsbestimmungen

Radioamateur.ch Publié le 18 janvier 2013 par USKA18 janvier 2013

SWICO, der Wirtschaftsverband der ITC-Anbieter und damit damit als Vertreter von wichtigen Konsumgüter-Importeuren stellt Swico besonders diskutierte Punkte klar.
Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe

Die zum Teil postulierte Gleichsetzung von Gewährleistung und Garantie hat im Gesetz keine Grundlage:

Die Gewährleistung ist eine zwingende gesetzliche Pflicht des Verkäufers, dafür gerade zu stehen, dass seine Produkte beim Kauf einwandfrei sind, selbst wenn dieser Mangel beim Kauf selbst noch nicht sichtbar war.

Im Gegensatz dazu stellt die Garantie eine vertragliche Zusage des Verkäufers (manchmal aber auch des Herstellers) dar, während einer gewissen Zeit für die Funktionsfähigkeit eines Produkts zu bürgen, soweit es sachgemäss eingesetzt wurde.

Es ist daher durchaus zulässig, die Garantiefrist bei 12 Monaten zu belassen, obwohl die zwingende Gewährleistungsfrist gegenüber Konsumenten auf 24 Monate erhöht wurde. Wie dies in der Kommunikation gegenüber dem Kunden wirkt, steht auf einem anderen Blatt, hat aber mit der rechtlichen Beurteilung nichts zu tun. Es ist durchaus vorstellbar, dass in gewissen Produkte- oder Preissegmenten eine Einschränkung der Garantie auf 6 oder 12 Monate kommerziell zweckmässig sein kann.

Wegbedingung der Gewährleistung weiterhin möglich

Es mag auf den ersten Blick widersinnig erscheinen, dass der Gesetzgeber zwar eine Mindestfrist für die Gewährleistung festgelegt hat, es aber weiterhin zulässt, die Gewährleistung völlig auszuschliessen. Die Rechtslage ist jedoch so, und sie macht auch Sinn, weil es auch hier Situationen geben kann, bei denen beide Seiten eine solche Lösung wünschen (zum Beispiel weil der Preis entsprechend angepasst wird). Allerdings ist der Konsument davor geschützt, dass ihm solche Wegbedingungen untergejubelt werden. Sie sind nämlich nur dann gültig, wenn der Verkäufer beweisen kann, dass dies so vereinbart wurde und sich der Kunde der Tragweite dieser Abmachung bewusst war.

Lieferantenbeziehungen irrelevant

Der Konsument muss sich auch nicht davor fürchten, dass der Verkäufer geltend macht, sein eigener Vorlieferant gebe ihm auch keine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Zwischen Firmen darf zwar weiterhin die Gewährleistungsfrist frei gewählt werden (und damit unter 24 Monaten liegen). Den Endkonsumenten braucht dies jedoch nicht zu interessieren: Sein Verkäufer muss ihm die volle Gewährleistungsfrist gewähren, auch wenn er von seinem eigenen Lieferanten weniger als 24 Monate erhält.

Umtausch löst keinen neuen Fristenlauf aus

Kommt es im Gewährleistungsfall zu einem Umtausch, indem das mängelbehaftete Produkt durch ein identisches Neuprodukt ersetzt wird, so beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen. Denn beim Umtausch handelt es sich nicht um einen Kauf, sondern lediglich um die richtige Erfüllung des ursprünglichen Kaufvertrags. In Anlehnung an die deutsche Regelung wäre wohl davon auszugehen, dass für die Dauer einer Reparatur die Gewährleistungsfrist ruht.

Reparaturen

Bei Reparaturen (ausserhalb von Gewährleistungs- und Garantiefällen) gelten bezüglich der eingebauten Ersatzteile die normalen gesetzlichen Fristen, es beginnt also eine zweijährige Gewährleistung für Neuteile. Dafür haftet natürlich das Reparaturatelier und nicht der ursprüngliche Verkäufer, gegen den keine Ansprüche mehr bestehen.

Keine Extrawurst beim Übergangsrecht 

Vereinzelt wurde behauptet, am 1. Januar 2013 würden alle laufenden (12monatigen) Gewährleistungsfristen wieder neu mit 24 Monaten zu laufen beginnen. Dies würde im Extremfall dazu führen, dass im Januar 2012 gekaufte Produkte eine Gewährleistungsfrist von fast drei Jahren erhalten würden. Dies war weder vom Gesetzgeber gewollt (er hat das gar nie diskutiert), noch ist die rechtliche Argumentation dazu haltbar. Allenfalls kann man sich die Frage stellen, ob bei Gewährleistungsfällen während des Jahres 2013 die altrechtliche (beim Kauf gültige 12-Monate-Frist) oder die neue 24-monatige Frist anwendbar ist.

Allerdings steht die in den Medien zu diesen Themen geführte Diskussion in keinem Verhältnis zur effektiven Bedeutung des Problems: Gewährleistung ist nur bei Mängeln geschuldet, die nachweislich bereits beim Kauf bestanden. Nach zehn, 14 oder 24 Monaten dürfte es nicht mehr viele Fälle geben, bei denen sich die Frage überhaupt noch stellt. Denn der Käufer hat die Pflicht, die Ware so rasch wie möglich zu prüfen und darf die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs nicht grundlos hinausschieben.

Info   Willi HB9AMC

Quelle   http://www.swico.ch/de/aktuell/medienmitteilungen.asp?action=select&newsNO=68067&id=8771

Publié dans National,USKA

HB9AK nun auch mit WINMOR

Radioamateur.ch Publié le 17 janvier 2013 par USKA17 janvier 2013

Der bisher nur in PACTOR arbeitende Email-Gateway HB9AK kann seit Anfang 2013 Meldungen auch in der Betriebsart WINMOR über KW aussenden und empfangen. WINMOR ist ein PC-basierendes ARQ-Verfahren. Entwickelt von KN6KB, bietet es einen einfachen und kostengünstigen Zugang zum weltweiten WINLINK2000 System. 

Ein PC, zusammen mit der einfach zu installierenden SW „RMS Express“ und einem KW-Transceiver, ermöglicht es Funkamateuren, konzessionskonforme Emails unabhängig von kommerzieller Infrastruktur auszutauschen. HB9AK in Cham/ZG wird durch die SWISS-ARTG betrieben und scannt die Frequenzen 7051.5, 10145.9, 14110.4 und 18115.9 kHz (Center). 

Verbindungen sind möglich in PACTOR 1-4 und neu auch in WINMOR. Als weitere Alternative für den Email-Verkehr über KW steht im System WINLINK2000 die Betriebsart „Robust Packet“ zur Verfügung. Der Gateway HB9XQ in Neuenegg/BE unterstützt als einziger ausserhalb der USA sämtliche 3 Betriebsarten. 

System HB9AK
Auf dem TRX steht das PACTOR Modem DR-7800 für PACTOR1-4, sowie das externe (USB-) Soundcard-I/F "SignaLink USB" für die Betriebsart WINMOR. 
Das zweite PACTOR Modem ("PTC-II") ist nicht in Betrieb und dient als Reserve.

Quelle   Martin HB9AUR

Publié dans Technik,USKA

Öffentliche Ehrung HB9AJW / Rückblick

Radioamateur.ch Publié le 16 janvier 2013 par USKA16 janvier 2013

Die Gemeinde Hünenberg verleiht jährlich einen Anerkennungspreis an Personen, Organisationen oder Institutionen, die sich für das Gemeinwohl der Bevölkerung in Hünenberg einsetzen und die sich mit besonderen Leistungen in den Bereichen Kultur, soziales Engagement, Natur und Umwelt, Beruf und Forschung ausgezeichnet haben.

Nebst Vertretern des Sports und der Freiwilligenarbeit im Allgemeinen wurde am 11. Januar 2013 auch Josef (Joe) Meier HB9AJW als Gewinner des Titels "Schweizermeister im Amateurfunk" geehrt. Dies ist die vereinfachte Übersetzung des Originaltitels "Contest Champion Short Wave / Single Operator", den Joe im Jahr 2011 erreichte.

Kommentar

Dieser äusserst medienwirksame Vorgang ist etwas ganz Besonderes. Er manifestiert den hohen Bekanntheitsgrad von Joe HB9AJW in seiner Wohngemeinde, verbunden mit einer grundsätzlich positiven Haltung seitens der Behörden zum Amateurfunk. Solche Verhältnisse sind vorbildlich und könnten für andere Gemeinden als gutes Beispiel dienen.

Fotos

Links Gemeinderätin Kathy Hofer, Mitte Gemeindspräsidentin Regula Hürlimann, rechts Joe Meier HB9AJW

Info und Fotos   Willi HB9AMC

Publié dans National,USKA

Ausbildungs-Förderungs-Initiative der USKA

Radioamateur.ch Publié le 16 janvier 2013 par USKA16 janvier 2013

Die Bildung eines „Ausbildungs-Fonds der USKA“ zur Förderung der Nachwuchs-Ausbildung im Amateurfunk wurde durch das USKA-Budget 2012 ermöglicht, wie es von der DV 2012 verabschiedet worden war. Weitere Voraussetzung war die Freisetzung finanzieller Mittel durch die Reduktion der Druckkosten des HB-Radio, wie sie durch Neu-Ausschreibung und Neu-Vergabe des Druckauftrages inzwischen erreicht worden ist. Weiter beigetragen haben eine gute Ausgabendisziplin in allen Bereichen unseres Dachverbandes.

Um was geht es? Der Mitgliederbestand der USKA ist überaltert. Diesem wohl unbestrittenen, besorgniserregenden Sachverhalt kann und will der USKA-Vorstand nicht einfach tatenlos zuschauen. Deshalb hat er beschlossen, diejenigen Sektionen, welche diese existenzielle Herausforderung ebenfalls erkannt haben und sich aktiv um Nachwuchs-Ausbildung kümmern, finanziell zu unterstützen und zu diesem Zweck den „Ausbildungs-Fonds der USKA“ ins Leben zu rufen. 

Woher kommen die Mittel? Die finanzielle Anfangs-Ausstattung des Fonds stammt aus dem regulären USKA-Budget (2012 bewilligt, 2013 beantragt). Da sich der Ausbildungs-Fonds hauptsächlich (aber nicht nur!) der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung (bis 25-jährig) richtet, stehen grundsätzlich auch Bundesmittel zur Verfügung. Der USKA-Vorstand wird einen entsprechenden Unterstützungs-Antrag bei der zuständigen Bundesbehörde stellen, gestützt auf das „Kinder- und Jugendförderungs-Gesetz KJFG“.

Wie ist das Reglement des Ausbildungs-Fonds entstanden? Der erste Entwurf des Reglementes wurde den Mitgliedern der „Ausbildungskoordination der USKA“ im vergangenen Herbst präsentiert. An der Sektions-Präsidenten-Konferenz am Hamfest in Stein wurde der Entwurf durch die Bildungs-Interessierten der Sektionen ebenfalls beraten. Eine abschliessende Diskussion der Einzelheiten fand dann an der dritten Jahrestagung der „Ausbildungskoordination der USKA“ am 6. Oktober in Bern statt. Die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden verdankt und haben die endgültige Fassung des Reglementes wesentlich beeinflusst. Dabei ist ganz besonders das grosse Engagement der Sektion Thun in der Vernehmlassungs-Phase zu verdanken.

Das Reglement des Ausbildungs-Fonds ist vom USKA-Vorstand abgesegnet und in Kraft. Die französisch-sprachige Version wird bald ebenfalls zur Verfügung stehen. Es geht jetzt darum, mit dem vorliegenden Reglement während einer gewissen Zeit Erfahrungen zu sammeln.

Ab wann stehen Leistungen zur Verfügung? „Offiziell“ ist das Reglement seit Dezember in Kraft (formeller Vorstands-Beschluss an der Vorstands-Sitzung). Kurse, die im Herbst begonnen haben und noch im Gang sind, können nach Rücksprache und mit Zustimmung des Vorstandes ebenfalls noch unterstützt werden. Für die Einreichung aller Anträge sind Name+Adresse, Geburtsdatum, Unterschrift (bei Minderjährigen der Eltern) und die Unterschrift der Sektion erforderlich. 

Die USKA leistet mit der Schaffung ihres Ausbildungs-Fonds einen weiteren Beitrag zur Nachwuchs-Förderung im Schweizerischen Amateurfunk. Der USKA-Vorstand appelliert eindringlich an alle Sektionen, dieser überaus wichtigen Aufgabe ebenfalls die ihr zustehende Aufmerksamkeit zu widmen, sie wahrzunehmen und die nun zu diesem Zweck freigestellten Mittel zielführend einzusetzen.

Für den Vorstand, HB9AMC

Link   Reglement Ausbildungsfonds der USKA

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Kurzbericht 2012 HB9O online

Radioamateur.ch Publié le 15 janvier 2013 par USKA15 janvier 2013

Der Jahresbericht beleuchtet den weiteren Ausbau der Station, die technischen Unterhaltsarbeiten sowie die personelle Situation bzw. die Besetzung der Station durch insgesamt 61 Operator. Die erwartete nachhaltige Wirkung der beiden Instruktionstage ist leider ausgeblieben.

Die Belegung der Station könnte noch besser sein wobei die neuen hohen Parkplatzgebühren als Motivationsbremse erkannt wurden. Für 2013 steht eine Änderung im Modus der Spesenauszahlung an.

Link zur Webseite Link direkt zum Jahresbericht Link zur Abrechung HB9O 2012
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Bericht der GPK zum Geschäftsjahr 2012

Radioamateur.ch Publié le 14 janvier 2013 par USKA14 janvier 2013

Dieser Bericht ist online. Link zur Seite

Die Geschäftsprüfungskommission ist eine durch die Delegiertenversammlung eingesetzte Prüfstelle und Schiedsgericht. Ihre Aufgaben sind legitimiert durch Art. 35, 26 und 37bis der Statuten. Die GPK untersteht nicht dem Vorstand. Sie besteht aus zwei Mitgliedern sowie einem Stellvertreter. Die Mitglieder der GPK werden durch die Delegiertenversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Amtszeit ist auf acht Jahre(zwei Amtsperioden zu 4 Jahre) beschränkt.

In Ergänzung zum Bericht erfolgt eine erweiterte Berichterstattung an der Delegiertenversammlung.

Quelle   USKA Geschäftsprüfungskommission 

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