Ausbildungs-Förderungs-Initiative der USKA
Die Bildung eines „Ausbildungs-Fonds der USKA“ zur Förderung der Nachwuchs-Ausbildung im Amateurfunk wurde durch das USKA-Budget 2012 ermöglicht, wie es von der DV 2012 verabschiedet worden war. Weitere Voraussetzung war die Freisetzung finanzieller Mittel durch die Reduktion der Druckkosten des HB-Radio, wie sie durch Neu-Ausschreibung und Neu-Vergabe des Druckauftrages inzwischen erreicht worden ist. Weiter beigetragen haben eine gute Ausgabendisziplin in allen Bereichen unseres Dachverbandes.
Um was geht es? Der Mitgliederbestand der USKA ist überaltert. Diesem wohl unbestrittenen, besorgniserregenden Sachverhalt kann und will der USKA-Vorstand nicht einfach tatenlos zuschauen. Deshalb hat er beschlossen, diejenigen Sektionen, welche diese existenzielle Herausforderung ebenfalls erkannt haben und sich aktiv um Nachwuchs-Ausbildung kümmern, finanziell zu unterstützen und zu diesem Zweck den „Ausbildungs-Fonds der USKA“ ins Leben zu rufen.
Woher kommen die Mittel? Die finanzielle Anfangs-Ausstattung des Fonds stammt aus dem regulären USKA-Budget (2012 bewilligt, 2013 beantragt). Da sich der Ausbildungs-Fonds hauptsächlich (aber nicht nur!) der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung (bis 25-jährig) richtet, stehen grundsätzlich auch Bundesmittel zur Verfügung. Der USKA-Vorstand wird einen entsprechenden Unterstützungs-Antrag bei der zuständigen Bundesbehörde stellen, gestützt auf das „Kinder- und Jugendförderungs-Gesetz KJFG“.
Wie ist das Reglement des Ausbildungs-Fonds entstanden? Der erste Entwurf des Reglementes wurde den Mitgliedern der „Ausbildungskoordination der USKA“ im vergangenen Herbst präsentiert. An der Sektions-Präsidenten-Konferenz am Hamfest in Stein wurde der Entwurf durch die Bildungs-Interessierten der Sektionen ebenfalls beraten. Eine abschliessende Diskussion der Einzelheiten fand dann an der dritten Jahrestagung der „Ausbildungskoordination der USKA“ am 6. Oktober in Bern statt. Die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden verdankt und haben die endgültige Fassung des Reglementes wesentlich beeinflusst. Dabei ist ganz besonders das grosse Engagement der Sektion Thun in der Vernehmlassungs-Phase zu verdanken.
Das Reglement des Ausbildungs-Fonds ist vom USKA-Vorstand abgesegnet und in Kraft. Die französisch-sprachige Version wird bald ebenfalls zur Verfügung stehen. Es geht jetzt darum, mit dem vorliegenden Reglement während einer gewissen Zeit Erfahrungen zu sammeln.
Ab wann stehen Leistungen zur Verfügung? „Offiziell“ ist das Reglement seit Dezember in Kraft (formeller Vorstands-Beschluss an der Vorstands-Sitzung). Kurse, die im Herbst begonnen haben und noch im Gang sind, können nach Rücksprache und mit Zustimmung des Vorstandes ebenfalls noch unterstützt werden. Für die Einreichung aller Anträge sind Name+Adresse, Geburtsdatum, Unterschrift (bei Minderjährigen der Eltern) und die Unterschrift der Sektion erforderlich.
Die USKA leistet mit der Schaffung ihres Ausbildungs-Fonds einen weiteren Beitrag zur Nachwuchs-Förderung im Schweizerischen Amateurfunk. Der USKA-Vorstand appelliert eindringlich an alle Sektionen, dieser überaus wichtigen Aufgabe ebenfalls die ihr zustehende Aufmerksamkeit zu widmen, sie wahrzunehmen und die nun zu diesem Zweck freigestellten Mittel zielführend einzusetzen.
Für den Vorstand, HB9AMC
Link Reglement Ausbildungsfonds der USKA