Bericht der GPK zum Geschäftsjahr 2012
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Die Geschäftsprüfungskommission ist eine durch die Delegiertenversammlung eingesetzte Prüfstelle und Schiedsgericht. Ihre Aufgaben sind legitimiert durch Art. 35, 26 und 37bis der Statuten. Die GPK untersteht nicht dem Vorstand. Sie besteht aus zwei Mitgliedern sowie einem Stellvertreter. Die Mitglieder der GPK werden durch die Delegiertenversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Amtszeit ist auf acht Jahre(zwei Amtsperioden zu 4 Jahre) beschränkt.
In Ergänzung zum Bericht erfolgt eine erweiterte Berichterstattung an der Delegiertenversammlung.
Quelle USKA Geschäftsprüfungskommission