Provient d'un site partenaire. Cliquez sur le titre pour accéder à l'article original complet
FUNKBOX commercialise des accessoires qui pourront vous intéresser: interfaces CAT pour Yaesu ou Icom, tranceivers ou récepteurs SDR, interfaces pour rotors SAT, balun... lienArchives mensuelles : décembre 2012
Vortragszyklus « Recht und Unrecht für Funkamateure » beendet
Bereits eine halbe Stunde vor dem offiziellen Beginn fanden sich die Amateurfunk-Interessierten am letzten Mittwoch ein um den dritten und letzten Teil des Vortrags "Recht und Unrecht für Funkamateure" zu hören. Das Hauptthema war an diesem Abend Baurecht, aber Markus Schleutermann, HB9AZT, informierte zuerst noch über andere wichtige Fragen.
Mobilbetrieb
Die Verkehrsregelverordnung schreibt vor, dass Kommunikationssysteme die Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigen dürfen (Art. 3 Abs. 1). Die Ordnungsbussenverordnung nennt den Tatbestand des Telefonierens während der Fahrt ausdrücklich und droht für die Verwendung eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt eine Ordnungsbusse von CHF 100.– an. Darunter versteht die Polizei meist auch das Funken im Mobilbetrieb. Auch wenn die Ablenkung bei einem QSO massiv weniger ist als bei einem Telefongespräch per Mobiltelefon, muss man sich doch vergegenwärtigen, ob es das Risiko wert ist. Andererseits gibt es einzelne Bluetooth-Lösungen – leider nur wenige zur Auswahl und man muss sagen, dass es eben doch Geschmackssache ist, ob man mit einem Mikrofon oder mit einem Bluetooth-Headset Smalltalk führt.
Wichtig zu wissen: Eine vorhandene Konzession zu zeigen, schadet nichts, aber es gibt keine Pflicht, sie auf der Mobilstation mitzuführen! Die Polizei darf ein Funkgerät nur in absoluten Ausnahmen ausbauen und beschlagnahmen (Gefahr im Verzuge, Vergehen oder Verbrechen). Für Lacher sorgte die Bemerkung, dass ein übereifriger Ordnungshüter ein Funkgerät wieder sauber einbauen musste, weil er es illegalerweise entfernt hatte. Man muss dazu sagen, dass es für die Polizei wirklich nicht einfach ist, alle Vorschriften zu kennen. Allerdings kennen die meisten Polizeikorps interne Weisungen, die den Umgang mit Funkgeräten regeln.
Ein wichtiger Tipp war, dass man keine Kanäle speichern sollte, die man aufgrund der Konzession auch nicht mitverfolgen darf.
Antennen
Das eigentliche Thema des Abends war das Bauverfahren und die privatrechtlichen Problemstellungen. Wichtig zu wissen: Stockwerkeigentum ist nichts für Funkamateure mit Antennenwünschen (das Baugesuch kann nur eingereicht werden, wenn alle Miteigentümer einstimmig zustimmen), Mietwohnungen sind auch problematisch (allerdings muss man da nur mit dem Eigentümer verhandeln).
Markus gab aber ein paar Tipps, wie man auch im Stockwerkeigentum zu einer Antenne kommen und wie man dem Vermieter gegenüber auftreten kann.
Wichtig ist ausserdem auf jeden Fall ein vertrauenswürdiges Auftreten und ein gutes Verhältnis mit den Nachbarn – das ist sowieso Gold wert, denn die Nachbarn sind in vielen Teilen der Schweiz die informellen Mitarbeiter der Baupolizei.
Notfunk
Der Notfunkbetrieb ist an diesem Abend immer wieder erwähnt worden, weil er gewisse Argumente und Möglichkeit bietet, die man ohne ihn nicht hätte. Notfunk ist ein gutes Argument für eine Antenne direkt neben dem Wohnort des Funkamateurs.
Privatrechtlicher Immissionsschutz
Leider wurde auf den 1.1.2012 der Artikel 684 des ZGB verschärft, Markus Schleutermann erklärte die Konsequenzen dieser bedenklichen Entwicklung. Schliesslich genügt schon ein restriktives Baurecht, es braucht nicht auch noch ein restriktives Privatrecht um uns unser Leben schwer zu machen.
Ochsentour / Experimental Style
Wir wurden ermuntert, den steinigen Weg zu gehen und die geschätzten 1 kg Akten zusammenzustellen um eine offizielle Bewilligung für unsere Antennen zu ergattern. Es gibt aber Ausnahmen und es gibt Vor- und Nachteile, die im Einzelfall abzuwägen sind. HB9AZT ging ausserdem noch auf die Möglichkeiten von Stealth-Antennen ein.
Antennen im Baurecht
Antennen sind baurechtlich gesehen Anlagen und unterliegen keinen Höhenbeschränkungen, auch keinen Grenzabstandsbeschränkungen. Da wir unsere Antennen auch rege für den Empfang diverser ausländischer Radiostationen verwenden, sind unsere Antennen auch durch das RTVG geschützt, das den freien Empfang von Radio- und Fernsehstationen garantiert. Unsere Antennen sind durch verschiedene bundesrechtliche und kantonale Vorschriften geschützt.
Selbstherrliche Gemeinden und Ämter
Verschiedene Gemeinden, teilweise auch kantonale Ämter, gehen so weit, kantonale und bundesrechtliche Vorschriften in der Bewilligungspraxis oder beim Erlass von neuen Vorschriften, zu ignorieren.
Als Negativbeispiele wurden die Gemeinden Sursee und Sempach erwähnt, die sich über kantonale Vorschriften (§ 143 PBG LU) hinwegsetzen. Spezielle Ehre wurde der Behörde von Sursee (Slogan: "einfach einzigartig") zu teil, indem ein Ausschnitt aus einem Schreiben des Bauamtes zum Besten gegeben wurde. Es ist äusserst bedenklich, wenn sich Behörden über rechtsstaatliche Grundsätze und geltende Gesetze hinwegsetzen. Allerdings sind solche Fälle relativ einfach zu lösen: man muss nur den Mut haben, die Sache an die Aufsichtsbehörde weiterzuziehen. Spätestens beim Verwaltungsgericht des entsprechenden Kantons wird dann Recht gesprochen und es werden die verfassungsmässigen Grundrechte beachtet.
Ablauf Baubewilligungsverfahren
Markus Schleutermann zeigte im folgenden den Ablauf eines Bauverfahrens im Kanton Zürich auf und illustrierte das Ganze mit Mustern aus der Praxis.
Amateurfunkantennen ausserhalb des Baugebietes
Beim Spezialfall "Antennenbau ausserhalb Baugebiet" wurde die Praxis der verschiedenen Kantone diskutiert, da dort die Gemeinden nichts zu sagen haben. Leider musste hier der Kanton Luzern nochmals speziell erwähnt werden, da hier im täglichen Behördenleben eine etwas eigentümliche Vorstellungen in der Auslegung der Bundesverfassung und der EMRK zur Anwendung kommen. Auf jeden Fall muss man davon ausgehen, wenn man einzelne Begründungen der zuständigen kantonalen Bewilligungsbehörde liest. Das Verwaltungsgericht wird sich sicher mit dem einen oder anderen Fall beschäftigen müssen.
Fazit
Auch wenn mir selber vieles schon bekannt war, war es für mich niederschmetternd, diese ganzen Informationen in geballter Form zu erhalten und dabei festzustellen, dass unsere Freizeitbeschäftigung (die unter anderem der nächsten Generation die Freude an der Technik mitgeben soll um in bescheidenem Masse dem Ingenieurenmangel entgegenzuwirken) je länger je mehr eingeschränkt wird. Wenn man sich dann noch vor Augen hält, dass unser Hobby keine staatlichen Subventionen erhält und andere … aber diese Überlegung führt zu nichts. Denn Geld brauchen wir keines, was wir brauchen sind einfache, effiziente Bewilligungsverfahren und tolerante Vorschriften.
Für mich persönlich wurde die Politik der USKA bestätigt: Notfunk ist wichtig, ebenso die Antennenkommission und die Taskforce Recht. Ausserdem wäre grundsätzlich PR für den Amateurfunk wichtig. Hier muss der Vorstand unbedingt wieder verstärkt werden.
Rückblickend hat sich die Teilnahme an allen drei Abenden gelohnt, aber der interessanteste und wertvollste war für mich persönlich der letzte Abend. Der dritte Teil hatte den richtigen Mix aus Relevanz, Spannung, Kopfschütteln und "Aha!".
Ein Dank geht an die Funkbude der ETH Zürich für die Gastfreundschaft (Organisation, Räume und Apéro) und selbstverständlich an den Referenten RA Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT, der an diesen drei Abenden so richtig aufblühte und das Publikum mitriss.
Links
– Amateurfunkclub der ETH, HB9ZZ, http://hb9zz.ethz.ch/– Akademischer Maschinen- und Elektro-Ingenieur-Verein der ETHZ, https://www.amiv.ethz.ch/– Markus Schleutermann, HB9AZT, http://www.radiohill.ch/– Notfunk der USKA, http://uska.ch/amateurfunkpraxis/notfunk/– Antennenkommission der USKA, http://uska.ch/mitgliederservice/antennenkommission/
Markus HB9AZT vor den Teilnehmern des 3. Abends
Autor Kaspar, HB9EGZ
Foto David, HB9FDQ
Vortragszyklus "Recht und Unrecht für Funkamateure" beendet
Bereits eine halbe Stunde vor dem offiziellen Beginn fanden sich die Amateurfunk-Interessierten am letzten Mittwoch ein um den dritten und letzten Teil des Vortrags "Recht und Unrecht für Funkamateure" zu hören. Das Hauptthema war an diesem Abend Baurecht, aber Markus Schleutermann, HB9AZT, informierte zuerst noch über andere wichtige Fragen.
Mobilbetrieb
Die Verkehrsregelverordnung schreibt vor, dass Kommunikationssysteme die Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigen dürfen (Art. 3 Abs. 1). Die Ordnungsbussenverordnung nennt den Tatbestand des Telefonierens während der Fahrt ausdrücklich und droht für die Verwendung eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt eine Ordnungsbusse von CHF 100.– an. Darunter versteht die Polizei meist auch das Funken im Mobilbetrieb. Auch wenn die Ablenkung bei einem QSO massiv weniger ist als bei einem Telefongespräch per Mobiltelefon, muss man sich doch vergegenwärtigen, ob es das Risiko wert ist. Andererseits gibt es einzelne Bluetooth-Lösungen – leider nur wenige zur Auswahl und man muss sagen, dass es eben doch Geschmackssache ist, ob man mit einem Mikrofon oder mit einem Bluetooth-Headset Smalltalk führt.
Wichtig zu wissen: Eine vorhandene Konzession zu zeigen, schadet nichts, aber es gibt keine Pflicht, sie auf der Mobilstation mitzuführen! Die Polizei darf ein Funkgerät nur in absoluten Ausnahmen ausbauen und beschlagnahmen (Gefahr im Verzuge, Vergehen oder Verbrechen). Für Lacher sorgte die Bemerkung, dass ein übereifriger Ordnungshüter ein Funkgerät wieder sauber einbauen musste, weil er es illegalerweise entfernt hatte. Man muss dazu sagen, dass es für die Polizei wirklich nicht einfach ist, alle Vorschriften zu kennen. Allerdings kennen die meisten Polizeikorps interne Weisungen, die den Umgang mit Funkgeräten regeln.
Ein wichtiger Tipp war, dass man keine Kanäle speichern sollte, die man aufgrund der Konzession auch nicht mitverfolgen darf.
Antennen
Das eigentliche Thema des Abends war das Bauverfahren und die privatrechtlichen Problemstellungen. Wichtig zu wissen: Stockwerkeigentum ist nichts für Funkamateure mit Antennenwünschen (das Baugesuch kann nur eingereicht werden, wenn alle Miteigentümer einstimmig zustimmen), Mietwohnungen sind auch problematisch (allerdings muss man da nur mit dem Eigentümer verhandeln).
Markus gab aber ein paar Tipps, wie man auch im Stockwerkeigentum zu einer Antenne kommen und wie man dem Vermieter gegenüber auftreten kann.
Wichtig ist ausserdem auf jeden Fall ein vertrauenswürdiges Auftreten und ein gutes Verhältnis mit den Nachbarn – das ist sowieso Gold wert, denn die Nachbarn sind in vielen Teilen der Schweiz die informellen Mitarbeiter der Baupolizei.
Notfunk
Der Notfunkbetrieb ist an diesem Abend immer wieder erwähnt worden, weil er gewisse Argumente und Möglichkeit bietet, die man ohne ihn nicht hätte. Notfunk ist ein gutes Argument für eine Antenne direkt neben dem Wohnort des Funkamateurs.
Privatrechtlicher Immissionsschutz
Leider wurde auf den 1.1.2012 der Artikel 684 des ZGB verschärft, Markus Schleutermann erklärte die Konsequenzen dieser bedenklichen Entwicklung. Schliesslich genügt schon ein restriktives Baurecht, es braucht nicht auch noch ein restriktives Privatrecht um uns unser Leben schwer zu machen.
Ochsentour / Experimental Style
Wir wurden ermuntert, den steinigen Weg zu gehen und die geschätzten 1 kg Akten zusammenzustellen um eine offizielle Bewilligung für unsere Antennen zu ergattern. Es gibt aber Ausnahmen und es gibt Vor- und Nachteile, die im Einzelfall abzuwägen sind. HB9AZT ging ausserdem noch auf die Möglichkeiten von Stealth-Antennen ein.
Antennen im Baurecht
Antennen sind baurechtlich gesehen Anlagen und unterliegen keinen Höhenbeschränkungen, auch keinen Grenzabstandsbeschränkungen. Da wir unsere Antennen auch rege für den Empfang diverser ausländischer Radiostationen verwenden, sind unsere Antennen auch durch das RTVG geschützt, das den freien Empfang von Radio- und Fernsehstationen garantiert. Unsere Antennen sind durch verschiedene bundesrechtliche und kantonale Vorschriften geschützt.
Selbstherrliche Gemeinden und Ämter
Verschiedene Gemeinden, teilweise auch kantonale Ämter, gehen so weit, kantonale und bundesrechtliche Vorschriften in der Bewilligungspraxis oder beim Erlass von neuen Vorschriften, zu ignorieren.
Als Negativbeispiele wurden die Gemeinden Sursee und Sempach erwähnt, die sich über kantonale Vorschriften (§ 143 PBG LU) hinwegsetzen. Spezielle Ehre wurde der Behörde von Sursee (Slogan: "einfach einzigartig") zu teil, indem ein Ausschnitt aus einem Schreiben des Bauamtes zum Besten gegeben wurde. Es ist äusserst bedenklich, wenn sich Behörden über rechtsstaatliche Grundsätze und geltende Gesetze hinwegsetzen. Allerdings sind solche Fälle relativ einfach zu lösen: man muss nur den Mut haben, die Sache an die Aufsichtsbehörde weiterzuziehen. Spätestens beim Verwaltungsgericht des entsprechenden Kantons wird dann Recht gesprochen und es werden die verfassungsmässigen Grundrechte beachtet.
Ablauf Baubewilligungsverfahren
Markus Schleutermann zeigte im folgenden den Ablauf eines Bauverfahrens im Kanton Zürich auf und illustrierte das Ganze mit Mustern aus der Praxis.
Amateurfunkantennen ausserhalb des Baugebietes
Beim Spezialfall "Antennenbau ausserhalb Baugebiet" wurde die Praxis der verschiedenen Kantone diskutiert, da dort die Gemeinden nichts zu sagen haben. Leider musste hier der Kanton Luzern nochmals speziell erwähnt werden, da hier im täglichen Behördenleben eine etwas eigentümliche Vorstellungen in der Auslegung der Bundesverfassung und der EMRK zur Anwendung kommen. Auf jeden Fall muss man davon ausgehen, wenn man einzelne Begründungen der zuständigen kantonalen Bewilligungsbehörde liest. Das Verwaltungsgericht wird sich sicher mit dem einen oder anderen Fall beschäftigen müssen.
Fazit
Auch wenn mir selber vieles schon bekannt war, war es für mich niederschmetternd, diese ganzen Informationen in geballter Form zu erhalten und dabei festzustellen, dass unsere Freizeitbeschäftigung (die unter anderem der nächsten Generation die Freude an der Technik mitgeben soll um in bescheidenem Masse dem Ingenieurenmangel entgegenzuwirken) je länger je mehr eingeschränkt wird. Wenn man sich dann noch vor Augen hält, dass unser Hobby keine staatlichen Subventionen erhält und andere … aber diese Überlegung führt zu nichts. Denn Geld brauchen wir keines, was wir brauchen sind einfache, effiziente Bewilligungsverfahren und tolerante Vorschriften.
Für mich persönlich wurde die Politik der USKA bestätigt: Notfunk ist wichtig, ebenso die Antennenkommission und die Taskforce Recht. Ausserdem wäre grundsätzlich PR für den Amateurfunk wichtig. Hier muss der Vorstand unbedingt wieder verstärkt werden.
Rückblickend hat sich die Teilnahme an allen drei Abenden gelohnt, aber der interessanteste und wertvollste war für mich persönlich der letzte Abend. Der dritte Teil hatte den richtigen Mix aus Relevanz, Spannung, Kopfschütteln und "Aha!".
Ein Dank geht an die Funkbude der ETH Zürich für die Gastfreundschaft (Organisation, Räume und Apéro) und selbstverständlich an den Referenten RA Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT, der an diesen drei Abenden so richtig aufblühte und das Publikum mitriss.
Links
– Amateurfunkclub der ETH, HB9ZZ, http://hb9zz.ethz.ch/– Akademischer Maschinen- und Elektro-Ingenieur-Verein der ETHZ, https://www.amiv.ethz.ch/– Markus Schleutermann, HB9AZT, http://www.radiohill.ch/– Notfunk der USKA, http://uska.ch/amateurfunkpraxis/notfunk/– Antennenkommission der USKA, http://uska.ch/mitgliederservice/antennenkommission/
Markus HB9AZT vor den Teilnehmern des 3. Abends
Autor Kaspar, HB9EGZ
Foto David, HB9FDQ
Superbe site sur la reconstitution d’un « Paraset »
Plusieurs de nos amis membres de notre grande soeur, la Société Havraise de TSF, se sont lancés, il y a quelque temps, dans la reconstruction à l’identique d’un émetteur-récepteur « valise » utilisé pendant la Résistance, le Paraset. La manifestation récente d’Hermival-les-Vaux a permis de se rendre compte de la qualité des réalisations effectuées : F1BGI exposait son propre exemplaire.
SM7UCZ expose sur son site une série de superbes photographies relatant sa propre expérience. Cela mérite le détour car SM7UCS a un véritable savoir-faire de technicien et de photographe !
Dans la PQR: Saint-Avold : ils étaient tous sur la même longueur d’ondes
Depuis vendredi, une vague de chaleur et de générosité balaie la grande région de Saint-Avold engourdie par les températures hivernales. Tout le monde se mobilise pour le 26e Téléthon afin d’engranger un maximum de dons destinés à la recherche médicale.
Depuis vendredi, une vague de chaleur et de générosité balaie la grande région de Saint-Avold engourdie par les températures hivernales. Tout le monde se mobilise pour le 26e Téléthon afin d’engranger un maximum de dons destinés à la recherche médicale.
Continuez la lecture
Jean F2UX SK
Notre père sera incinéré le mardi 11 décembre.
Une cérémonie religieuse a sa mémoire se tiendra à 10h30 ce même jour en l’église de Boisseuil (87220). Vous y êtes les bienvenus par partager cet au revoir.
Nous vous remercions pour vos amicales pensées.
Vous pouvez adresser vos messages à ses QRPpettes Odile () et Marie-Line () qui transmettront a son XYL.
MERCI A TOUS
via URC
Matériels radio de la seconde guerre mondiale
Remarquable site Web, vous y découvrirez une multitude de descriptions et photos de matériels radio militaires américain de la seconde mondiale…
432 and Above EME Newsletters
La newsletter « 432″ de décembre est parue, celle-ci est gratuite et concerne le trafic UHF et EME. En anglais…
JEUDI 13 décembre, levez les yeux pour la première expérience du genre : le satellite japonais FITSAT-1 émettra un message visuel au-dessus de l’Europe
Le CubeSat FITSAT-1 , développé par des étudiants de l’Institut Fukuoka of Technology (FIT) au Japon a une balise CW sur 437,250 MHz (la CW commence par « HI DE NIWAKA JAPON … ») et une la liaison de données sur 437,445 MHz. Il utilise également le 5,8 GHz en liaison descendante et une expérience d’optique LED qui clignote en code Morse prévue pour être visible à l’œil nu.
Le réveillon de Noël (24 décembre) les étudiants japonais qui ont construit le satellite FITSAT-1 prévoient d’activer leur réseau optique de LEDs clignotante avec un message en code Morse destiné à la Terre. Le message pourra être visible à l’œil nu.
Le team de FITSAT-1 nous a averti que les leds du satellite seront allumées au-dessus de l’EUROPE, le 13 décembre à 22:10:30 (UTC) pendant 2 à 4 minutes.
Sous réserves de changement.
Voici les positions du satellite pour l’allumage des leds jeudi prochain 13 décembre
F5UKL vidéo: SOTA F PO-236-Sommet de Cambillou
Sommet de Cambillou – 06/12/2012
Matériels radio de la seconde guerre mondiale
Provient d'un site partenaire. Cliquez sur le titre pour accéder à l'article original complet
Remarquable site Web, vous y découvrirez une multitude de descriptions et photos de matériels radio militaires américain de la seconde mondiale... lien432 and Above EME Newsletters
Provient d'un site partenaire. Cliquez sur le titre pour accéder à l'article original complet
La newsletter "432" de décembre est parue, celle-ci est gratuite et concerne le trafic UHF et EME. En anglais... lien sur l’imageTrois anciens catalogues HEATHKIT en ligne
Bill K4CIA propose sur son site en téléchargement trois anciens catalogues d’Heathkit et également d’autres anciens documents de marques comme Ameco, Dow-key, Hallicrafters, Rca, Ten-tec, World-radio et Yaesu.
Attention, ce sont de gros fichiers, exemple le catalogue Heathkit de 1958 qui contient les schémas complet de tous les produits amateur fait 108 Mo, celui de 1967 fait 118 Mo et celui de 1969 300 Mo.
.
Première séance ARISS avec les radioamateurs du collège Paul Langevin (87)
Ces jeudi et vendredi, ont eu lieu les premières séances de l’atelier ARISS au collège Paul Langevin. Ce n’est pas moins 28 élèves qui se sont rassemblés devant les passionnés de radiocommunication.
Au programme, présentation du projet et son objectif et projection du film « Au Coeur de la station spatiale ».
Merci à Christian, Catherine, Bill, Bernard et Sylvain pour leur présence.
Beaucoup de nouveautés chez GHD Telegraph key
Beaucoup de nouveautés chez GHD Telegraph key, de beaux keyers, dont un en kit ainsi que deux accessoires…
En savoir plus.
Nouveau manipulateur chez Morse Express, le « Chritmas Key »
Nouveau manipulateur chez Morse Express, le « Chritmas Key » en série limitée à 150 exemplaires, tarif 100 $, de même le nouveau catalogue 2012-2013 est téléchargeable…
En savoir plus.
Winlog32 nouvelle version v5.8.4
Nouvelle version du carnet de trafic de Colin G0CUZ, version 5.8.4. Les mises à jour : v5.8.4 release 5 December 2012
HB9GE DMR (Digital Mobile Radio)
Combinant le meilleur de la radio bi-directionnelle avec la technologie numérique, MOTOTRBO offre une capacité accrue, une qualité de voix exceptionnelle. MOTOTRBO est intégré à l’ETSI DMR mondialement reconnu par 2 niveaux standards. Disponible en UHF, VHF et 800/900 MHz bandes de fréquences, MTR3000 a une puissance maximale de 100 watts. La démonstration avec le relais DMR sur la région de Genève permet quelques expérimentations.
Le MTR3000 est en version relais UHF (403 à 470MHz) avec amplificateur de puissance intégré de 8 à 100 W en continu. Ce relais est géré par l’association HB9GE.
Lieu : Vernier JN36AF
Indicatif : HB9GE
Canal IARU : RU684
Fréquence TX : 438.550 MHz
Fréquence RX : 430.950MHz
Puissance ERP : 25W
Bande passante : 12.5 kHz
Digital Protocol : DMR/ ETSI-TS 102 361-1
Mode : TDMA avec 2TS
Appareil : Relais MOTOROLA MTR3000
Antenne : X5000 Diamond
Polarisation : Verticale
Concession : OFCOM – HB9GE
Mise en service le 19.04.2012
Le réseau DMR-MARC: Le relais HB9GE est relié au réseau DMR-MARC
Le site The DMR-MARC Worldwide Network: http://www.dmr-marc.net/index.html
http://www.formation-radio.com/form/FlashDmr_digital_mobile_radio.htm
via F5SN
GHD: nouveaux manipulateurs
Provient d'un site partenaire. Cliquez sur le titre pour accéder à l'article original complet
Beaucoup de nouveautés chez GHD Telegraph key, de beaux keyers, dont un en kit ainsi que deux accessoires... lienMorse Express: Christmas Key
Provient d'un site partenaire. Cliquez sur le titre pour accéder à l'article original complet
Nouveau manipulateur chez Morse Express, le "Chritmas Key" en série limitée à 150 exemplaires, tarif 100 $, de même le nouveau catalogue 2012-2013 est téléchargeable... lien sur l’image pour le catalogue - merci à F8LDX pour l'info