Die Vernehmlassung zum RTVG ist abgeschlossen
Das RTVG betrifft den Amateurfunk nicht. Das RTVG regelt die öffentlichen und privaten Radio- und Fernseh-Rundfunkdienste.
Hier konnte sich jeder Funkamateur über seine eigenen politischen Kontakte in den Meinungsbildungs-Prozess der politischen Parteien einbringen. Die beim UVEK eingegangenen Vernehmlassungs-Antworten sind erwartungsgemäss sehr stark durch die unterschiedlichen politischen Grundhaltungen der Parteien beeinflusst. Die einen wollen mehr Staat und mehr Zentralismus, andere ein möglichst liberales System mit möglichst grosser Vielfalt der Medienlandschaft. Die USKA hält sich als politisch neutrale Organisation ganz bewusst aus solchen Diskussionen heraus.
Die USKA kümmert sich hingegen sehr wohl um die rein technische Regulierung des Amateurfunks. Die USKA wartet zurzeit den Beginn der angekündigten Revision des Fernmeldegesetzes FMG und dessen Verordnungen ab, um darin den Stellenwert des Amateurfunks gegenüber dem Ist-Zustand deutlich verbessern zu können.
Der Vorstand
Publiktion des BAKOM
Der Änderungsentwurf zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) gab Anlass zu 222 Stellungnahmen, wovon 97 von Bürgerinnen und Bürgern stammen. Das neue RTVG will ein sachgerechtes und zweckmässiges Gebührensystem für die Sicherstellung des Service public in der Schweiz. Neu sollen – mit einigen Ausnahmen – alle Haushalte und Unternehmen eine Abgabe für Radio und Fernsehen bezahlen. Zudem sind mehr Flexibilität und einfachere Konzessionsverfahren für die privaten Radio- und Fernsehstationen vorgesehen. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf verabschiedet und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Vernehmlassung zu führen.
Link zur Webseite des BAKOM mit einer Auflistung der Stellungnahmen von Kantonen, Parteien, Verbänden und weiteren Organisationen.