Polizeikontrolle nach Jahrestreffen / CE-Zeichen gesucht
Auf der Heimfahrt nach dem Hamfest in Stein AR: Polizeikontrolle in Hundwil! Ein Funkamateur (Name der Redaktion bekannt) wird vom Polizeibeamten aufgefordert, das CE-Zeichen seines im Auto eingebauten Amateurfunk-Gerätes zu zeigen.
Der gut informierte und schlagfertige Funkamateur weist den Beamten darauf hin, dass in der Schweiz auf Amateurfunkgeräten kein CE-Zeichen vorhanden sein muss. Im weiteren macht er den Beamten darauf aufmerksam, dass dieser jederzeit das Bakom kontaktieren könne falls er sich rückversichern möchte. Dem Beamten macht der Funkamateur offenbar einen vertrauenswürdigen Eindruck. Immerhin wird zur Dokumentation des Tatbestandes eine Fotographie des verdächtigen Senders aufgenommen. Der Funkamateur darf unbehelligt mitsamt Auto und Funkgerät weiterfahren.
Anmerkung der USKA
Der Funkamateur hat völlig richtig gehandelt. Inhaber einer HB3- oder HB9-Konzession sind berechtigt, Amateurfunk-Sende/Empfangsanlagen zu besitzen, zu betreiben und zu modifizieren. Das Vorhandensein eines CE-Zeichens an den Gerätschaften ist nicht vorgeschrieben.
Die Beamten der Polizei waren in obigem Fall offensichtlich unzureichend oder falsch informiert. USKA-Mitglieder, welche ähnliche Erlebnisse haben, sind gebeten, diese dem USKA-Vorstand oder direkt der Task Force "Gesetzliche Rahmenbedingungen des Amateurfunks" zu melden. - mail "Opens window for sending email">eMail Task Force
Informieren Sie sich zu dieser Thematik um für entsprechende Fälle gut vorbereitet zu sein. Download Information zu CE-Zeichen im Amateurfunk.
Info Willi HB9AMC